Im Spitzengespräch über eine bessere Steuerung und Kontrolle der Migration sind Union und Bundesregierung nicht vorangekommen.
Thorsten Frei
Thorsten Frei (CDU), Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, gibt ein Pressestatement zu der Fortsetzung der Gespräche der Ampel-Koalition mit Union und Ländern zur Migrationspolitik. - keystone

Die Regierungsparteien hätten «keinen Vorschlag unterbreitet, der tatsächlich zu Zurückweisungen an der Grenze über das bisher übliche Mass hinaus führt», sagte der Erste Parlamentarische Geschäftsführers der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thorsten Frei, am Dienstag in Berlin.

Es seien unterschiedliche Vorschläge dargestellt worden, darunter auch wie man die Regelungen des gemeinsamen europäischen Asylsystems, das im Jahr 2026 in Kraft treten werde, früher implementieren könne, sagte er. Auch seien schnellere Verfahren an Flughäfen Thema gewesen. Dies bedeute, dass «die Menschen zunächst einmal ins Land kommen und dort dann unter gegebenenfalls beschleunigten Verfahren die Dinge bearbeitet werden».

Keine Gemeinsamkeit aber doch Verbesserung

Frei sagte: «Wir haben feststellen müssen, dass wir eine andere Migrationspolitik für unser Land machen würden. Wir haben feststellen müssen, dass es da an der Stelle keine Gemeinsamkeit mit der Ampel gibt.» Dennoch seien die Vorschläge Verbesserung gegenüber dem Status Quo. Frei: «Und wenn die Ampel solche Vorschläge in den parlamentarischen Prozess einbringt, dann ist das etwas, was wir uns sehr genau anschauen werden und gegebenenfalls auch unterstützen werden.»

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte nach Angaben aus Regierungskreisen vorgeschlagen, die Bundespolizei solle künftig bei unerlaubten Einreisen, wenn jemand ein Asylgesuch äussert, prüfen, ob womöglich ein anderer Mitgliedstaat für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist, sowie den Ausländer befragen. Dabei könne ein Rückgriff auf die Identifizierungs-Datenbank Eurodac helfen. Anschliessend könne die Bundespolizei dann beim zuständigen Gericht Haft wegen Fluchtgefahr beantrage, sofern Haftkapazitäten zur Verfügung stehen.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) könne dann ein beschleunigtes Verfahren zur Rückübernahme durch das zuständige Land nach den sogenannten Dublin-Regeln einleiten. Sollte Haft nicht in Betracht kommen, solle alternativ eine feste Zuweisung und Wohnsitzauflage vorgesehen werden.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

BundespolizeiStatus QuoGerichtHaftCSUMigration