Umweltbundesamt fordert Aufnahme von Klimaschutz ins Grundgesetz

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Deutschland,

Das Umweltbundesamt (UBA) hat eine Verankerung des Umgangs mit dem Klimawandel im Grundgesetz gefordert.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Behördenchef: Klarerer rechtlicher Rahmen ist erforderlich.

«Wirksame Vorsorge geht nur gemeinsam, mit Bund, Ländern und Kommunen», sagte der Präsident des Umweltbundesamts, Dirk Messner, dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND; Freitagsausgaben). «Deswegen sollte Klimawandelanpassung eine Gemeinschaftsaufgabe werden - und das muss ins Grundgesetz.» Dieses Ziel müsse von der neuen Regierung «mit höchster Priorität verfolgt werden».

In einem Positionspapier schlägt die Spitze der Bundesbehörde ferner ein bundesweites Klimaanpassungsgesetz vor. Die erforderlichen Massnahmen im Kampf gegen die Erderwärmung seien «im Wesentlichen bekannt», sagte Messner. «Dazu gehört, dass wir Flächen entsiegeln, den Gewässern mehr Platz lassen, die Städte für Starkregen umbauen und gegen Hitze wappnen, neue Siedlungsplanungen umsetzen.» Was aber fehle, sei der rechtliche und finanzielle Rahmen, damit diese Massnahmen auch flächendeckend umgesetzt werden können.

Der Behördenchef drängt zur Eile bei der Umsetzung der Massnahmen. «Nur ambitionierter Klimaschutz kann verhindern, dass die Folgen der globalen Erwärmung noch extremer ausfallen, als wir es in den Überflutungsregionen gerade erlebt haben», sagte er.

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