Ukraine verklagt Russland wegen «gezielter Tötungen» vor Menschenrechtsgerichtshof

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Frankreich,

Wegen «gezielter Tötungen» von mutmasslichen Regierungsgegnern zieht die Ukraine gegen Russland vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR).

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Justitia - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Kiew reicht Anschlagsliste mit Namen von Nawalny und Skripal bei EGMR ein.

Auf der von Kiew an das Gericht übermittelten Anschlagsliste stehen unter anderem der russische Kreml-Kritiker Alexej Nawalny und der 2019 in Berlin getötete Georgier Tornike K., wie der in Strassburg ansässige EGMR am Dienstag mitteilte. Es ist bereits die neunte Beschwerde, die Kiew gegen Moskau vor dem EGMR eingereicht hat.

Kiew zufolge wurden die Tötungen und versuchten Tötungen «in Russland und auf dem Gebiet anderer Staaten» und nicht im Zuge eines bewaffneten Konflikts verübt. Neben Nawalny und Tornike K. sind auch der 2018 in England vergiftete russische Ex-Doppelagent Sergej Skripal, der 2015 in Moskau erschossene Regierungsgegner Boris Nemzow und die 2006 getötete Journalistin Anna Politkowskaja aufgeführt.

«Wir haben versucht, alle Fälle abzudecken, in denen es starke Beweise für eine russische Beteiligung gibt», schrieb der stellvertretende ukrainische Justizminister Iwan Lischtschyna im Online-Dienst Facebook.

Die ukrainische Regierung wirft Russland demnach auch vor, «diese Attentate nicht zu untersuchen» und «absichtlich Vertuschungsaktionen zu organisieren, die darauf abzielen, die Suche nach den Verantwortlichen zu vereiteln». Kiew beruft sich damit auf eine Verletzung der Bestimmungen der Europäischen Menschenrechtskonvention zum «Recht auf Leben», hiess es weiter.

Bei vier anderen Verfahren, die derzeit von dem Gericht geprüft werden, handelt es sich unter anderem um den Abschuss des Passagierflugzeugs MH17 über der Ukraine 2014 und «zahlreiche Verletzungen der Konvention» auf der von Russland annektieren Halbinsel Krim.

Die Ukraine und Russland sind Mitglieder des Europarats und damit formell an die Beschlüsse des EGMR gebunden. Die Umsetzung der Entscheidungen aus Strassburg obliegt jedoch den Mitgliedstaaten.

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