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    Tusk-Regierung löst Polens öffentlich-rechtliche Medien formell auf

    Keystone-SDA
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    Polen,

    Die Tusk-Regierung löst den öffentlich-rechtlichen Rundfunk Polens formell auf. Hintergrund ist ein Streit über die Ausrichtung unter der Vorgängerregierung.

    TVP Hauptsitz Polen
    Demonstranten vorm Hauptsitz des öffentlich-rechtlichen Fernsehsenders Telewizja Polska S.A. (TVP). (Archivbild) - keystone

    Die neue polnische Regierung von Donald Tusk will die öffentlich-rechtlichen Medien formell auflösen, aber die Arbeitsplätze erhalten.

    «Nach der Entscheidung von Polens Präsidenten, die Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Medien auszusetzen, habe ich beschlossen, die Unternehmen TVP, das polnische Radio und die Nachrichtenagentur PAP in Liquidation zu überführen», schrieb Kulturminister Bartlomiej Sienkiewicz am Mittwoch auf der Plattform X.

    So könne das weitere Funktionieren dieser Medien gesichert und ihre Umstrukturierung fortgesetzt werden.

    Vorwurf der Propaganda

    Mit diesem Schritt geht der Streit zwischen dem neuen und dem alten Regierungslager um die öffentlich-rechtlichen Medien in die nächste Runde. In der vergangenen Woche hatte Sienkiewicz mit einem Schlag die gesamte Führung der Öffentlich-Rechtlichen gefeuert.

    Die Regierung Tusk wirft den Medien vor, sie hätten in den vergangenen Jahren unter der inzwischen abgewählten nationalkonservativen PiS-Regierung Parteipropaganda verbreitet. Auch internationale Organisationen hatten die einseitige Berichterstattung der öffentlich-rechtlichen Medien in Polen kritisiert.

    Präsident legte Veto ein

    Am Samstag hatte Polens Präsident Andrzej Duda, der selbst aus den Reihen der PiS stammt, sein Veto gegen ein Gesetz der Regierung von Tusk eingelegt, das die Subventionierung der Öffentlich-Rechtlichen mit umgerechnet 690 Millionen Euro vorsah.

    Duda begründete seinen Schritt damit, dies sei eine Umgehung der Verfassung und ein Bruch mit rechtsstaatlichen Prinzipien. Er forderte, die öffentlich-rechtlichen Medien müssten zunächst gründlich und im Einklang mit dem Recht wieder instandgesetzt werden.

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