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Tötete Mutter mit Armbrust: Deutscher Impfgegner verurteilt

Redaktion
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Deutschland,

Weil er seinen Bruder vor weiteren Impfungen «schützen» wollte, schoss ein Deutscher seiner Mutter zwei Pfeile in den Kopf. Jetzt wurde er verurteilt.

Impfgegner bei einer Demo in Düsseldorf im Dezember
Weil sie ihren Bruder impfte, tötete ein junger Deutscher seine eigene Mutter. - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein deutscher Impfgegner tötete seine eigene Mutter mit einer Armbrust.
  • Sein Motiv: Er wollte seinen Bruder vor weiteren Impfungen «schützen».

Wegen Mordes wurde der Metallbau-Lehrling Moritz R. (21) in Bayern zu einer elfjährigen Haftstrafe verurteilt.

Die Tat ereignete sich bereits am 5. März dieses Jahres, wie die «Bild» berichtet. Und zwar auf brutalste Art und Weise.

Moritz R. erstickte seine Mutter mit einem Kopfkissenbezug, nur um ihr daraufhin mit einer Armbrust zwei Pfeile in den Kopf zu jagen.

Auslöser für die Schreckenstat war offenbar ein Blick in den Impfpass seines Bruders. «Sie war die ganze Zeit unehrlich und hat Geschichten erzählt.» Also habe er den Impfpass begutachtet. «Ich sah, dass sie meinen Bruder trotzdem weiter impfen lässt», so der Impfgegner vor Gericht.

Zum Tatzeitpunkt litt der junge Mann unter Wahnvorstellungen. Moritz R. sagte aus, er sei seit seinem 15. Jahr mit giftigen Materialien gespritzt worden.

Angeblich die Folge davon: Asthma und Konzentrationsstörungen.

Dementsprechend ordnete der zuständige Richter neben der Freiheitsstrafe eine Unterbringung in der Psychiatrie an.

Im Prozess zeigte der Angeklagte keine Reue. Gefühlskalt sagte er: «Ich wollte, dass es kurz und schmerzlos geht.»

Täter rief Polizei und versuchte Mord zu rechtfertigen

Ähnlich verhielt es sich bereits kurz nach der Tat: Er selbst rief die Polizei und nahm sie an der Haustür in Empfang.

Sofort sagte er: «Ich habe meine Mutter umgebracht.»

Im darauffolgenden Verhör sagte Moritz R.: «Ich wusste, dass es nicht anders ging. Mein Gewissen war so erdrückend.»

Seine Mutter habe ihm «keine andere Wahl gelassen, als zu so drastischen Mitteln zu greifen.» Sein Ziel: Verhindern, dass seinem Bruder dasselbe widerfährt wie ihm.

Zwar wurde der 21-Jährige nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt. Wegen seiner verminderten Schuldunfähigkeit kam es jedoch zu keiner lebenslangen Haftstrafe.

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