Tödlicher Messerangriff von Chemnitz – Angeklagter bleibt in Haft
Der Angeklagte im Prozess zum tödlichen Messerangriff von Chemnitz im vorigen August bleibt in Haft.

Das Wichtigste in Kürze
- Letzten August haben Asylbewerber einen Deutschen in Chemnitz erstochen.
- Einer der Angeklagten bliebt weiterhin in Haft.
- Nach seinem Kollegen wird noch immer gefahndet.
Der Angeklagte im Prozess zum tödlichen Messerangriff von Chemnitz im vorigen August bleibt in Haft. Das Gericht habe die Fortdauer der Untersuchungshaft angeordnet, teilte Staatsanwalt Stephan Butzkies am Freitag nach dem 15. Verhandlungstag mit.
Der Beschluss der Kammer sei datiert mit dem 21. Juni und den Verfahrensbeteiligten schriftlich zugegangen. Als Begründung sei angeführt worden, dass aufgrund des Gesamtergebnisses der bisherigen Beweisaufnahme der dringende Tatverdacht weiterhin bejaht werde.
Die Verteidigung des tatverdächtigen Syrers hatte am vorigen Verhandlungstag beantragt, den Haftbefehl gegen den 23-Jährigen aufzuheben. Rechtsanwältin Ricarda Lang hatte den Antrag damit begründet, dass ein dringender Tatverdacht für ihren Mandanten entfallen sei.
Nach ihrer Auffassung ergab ein nächtlicher Vor-Ort-Termin, dass die Aussage des Hauptbelastungszeugen für eine Verurteilung keine Grundlage bietet. Ein Libanese hatte ausgesagt, dass er den Angeklagten am Tatort bei Stichbewegungen gesehen habe.
In den Morgenstunden des 26. August 2018 war in Chemnitz ein 35 Jahre alter Deutscher erstochen worden. Tatverdächtig sind der Angeklagte sowie ein Iraker, der auf der Flucht ist und nach dem weltweit gefahndet wird.
Nach der Tat war es in Chemnitz zu rassistischen Übergriffen und rechten Demonstrationen gekommen. Der Prozess des Landgerichts Chemnitz findet aus Sicherheitsgründen in einem Saal des Oberlandesgerichts Dresden statt.