Das deutsche Aussenministerium steht im Kontakt mit den irakischen Behörden. Es geht um den Fall eines Deutschen, der ab 2013 für den IS gekämpft haben soll.
Das deutsche Auswärtige Amt in Berlin.
Das auswärtige Amt bemüht sich im Fall mit einem zum Tode verurteilten Deutschen. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Ein deutscher IS-Kämpfer wurde im Irak zum Tode verurteilt.
  • Das deutsche Auswärtige Amt versucht nun, ihn vor der Strafe zu bewahren.

Das deutsche Auswärtige Amt bemüht sich um den Fall eines im Irak wegen Mitgliedschaft in der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) zum Tode verurteilten Deutschen.

Die deutsche Regierung stehe in engem Austausch mit den irakischen Behörden, erklärte das deutsche Aussenministerium dazu. Der Fall sei bekannt. Der «Spiegel» hatte am Wochenende berichtet, ein Strafgericht in Bagdad habe den 33-jährigen Levent Ö. in der vergangenen Woche wegen aktiver Teilnahme an Kampfhandlungen zum Tode verurteilt.

Die irakischen Behörden seien überzeugt davon, dass der Deutsche in der früheren IS-Hochburg Rakka als Ausbilder der Terrormiliz eingesetzt gewesen sei, berichtete das Nachrichtenmagazin.

Als islamischer Gefährder eingestuft

Kurdische Kämpfer hätten den aus Gladbeck stammenden Mann nach dem Fall des IS im November 2017 im irakisch-syrischen Grenzgebiet festgenommen. Danach sei er an die Amerikaner übergeben worden, die ihn im April 2018 an die irakische Justiz überstellt hätten.

Der Mann sei 2013 mit seiner Ehefrau in das Bürgerkriegsgebiet ausgereist, wegen seiner Radikalität habe ihn die Polizei in Gelsenkirchen 2014 als islamistischen Gefährder eingestuft, hiess es in dem Bericht weiter.

Die deutsche Regierung hat der irakischen Seite erklärt, dass sie immer gegen die Todesstrafe ist. Nach Informationen der Nachrichtenagentur DPA besteht die Möglichkeit einer gerichtlichen Überprüfung des Urteils. Die deutsche Botschaft in Bagdad beobachtet das Verfahren und betreut den Verurteilten konsularisch.

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