Die Aussichten stehen schlecht: In einem Rechtsstreit um ein Plakat muss sich die Sängerin Tina Turner (80) auf eine Niederlage einstellen.
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Tina Turner muss sich in einem Rechtsstreti auf eine Niederlage einstellen. (Archivbild) - keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Tina Turner (80) muss sich in einem Rechtsstreit auf eine Niederlage einstellen.
  • Am Donnerstag fiel vor dem Oberlandesgericht Köln noch keine Entscheidung.
  • Die Vorsitzende Richterin sagte aber, die Berufung habe Aussicht auf Erfolg.

Obwohl in einer Verhandlung vor dem Oberlandesgericht Köln noch keine Entscheidung getroffen wurde, stehen die Chancen schlecht: Die Sängerin Tina Turner (80) muss sich in einem Rechtsstreit um ein Plakat auf eine Niederlage einstellen. Die Vorsitzende Richterin sagte aber, die Berufung habe Aussicht auf Erfolg.

Anfang dieses Jahres hatte Tina Turner vor dem Kölner Landgericht ein Klageverfahren gegen einen bayerischen Tourveranstalter gewonnen. Das Werbeplakat für die Show «Simply The Best - Die Tina Turner Story» darf demnach so nicht mehr verwendet werden. Es könne fälschlich den Eindruck vermitteln, dass die echte Sängerin daran mitwirke oder sogar selbst auftrete. Dies sagte die Richter in erster Instanz.

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Das Werbeplakat für die Show «Simply The Best - Die Tina Turner Story» dürfe so nicht mehr verwendet werden, entschied das Landgericht Köln - dpa

Gegen diese Entscheidung hat der Tourveranstalter Cofo Entertainment aus Passau Berufung eingelegt. Das Oberlandesgericht tendiert nun dazu, dieser Berufung stattzugeben. Begründung: Die Show falle unter die Kunstfreiheit. Die Show sei als Kunst anzusehen, da die dargebotenen Lieder von einer Tina-Turner-Doppelgängerin gesungen würden.

«Insgesamt wird man das als Kunst betrachten dürfen», sagte die Vorsitzende Richterin. Dabei gehe es nach geltender Rechtsprechung nicht um eine besondere Wertigkeit der Kunst

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