Rolling Stones

    Ticket-Affäre um The Rolling Stones vor deutschem BGH

    Jasmin Diop
    Jasmin Diop

    Deutschland,

    Ein Bezirksamtsleiter hat für ein Konzert von The Rolling Stones in Hamburg (D) 100 Freikarten gefordert und bekommen. Nun verhandelt der BGH die Sache.

    The Rolling Stones Hamburg
    Der BGH beschäftigt sich nun mit der Affäre um Freikarten für The Rolling Stones 2017 in Hamburg. (Archivbild) - keystone

    Das Wichtigste in Kürze

    • Im Jahr 2017 spielten The Rolling Stones ein Freiluftkonzert in Hamburg.
    • Bei Verhandlungen mit dem Veranstalter forderte der zuständige Amtsleiter 100 Freikarten.
    • In zweiter Instanz beschäftigt sich nun der BGH mit dem Vorwurf der Bestechlichkeit.

    Im Sommer 2017 spielte Mick Jagger mit seinen The Rolling Stones vor rund 80'000 Zuschauern im Hamburger Stadtpark. Mit im Publikum waren unter anderem mehrere Mitarbeite des Bezirksamtes Hamburg-Nord. Sie waren in den Genuss von Freikarten für die Rock-Urgesteine gekommen, die ihr Vorgesetzter innerhalb des Hauses verteilt hatte.

    The Rolling Stones Stadtpark
    Das fragliche Konzert von The Rolling Stones fand im Hamburger Stadtpark statt. - keystone

    Wie unter anderem «ntv» berichtet, muss sich besagter Bezirksamtsleiter aktuell in Hamburg vor dem Leipziger Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) verantworten. Ihm wird vorgeworfen, 100 Freikarten für die «No Filter»-Tour von The Rolling Stones vom Veranstalter eingefordert zu haben. Da dies im Rahmen von Vertragsverhandlungen geschehen sei, habe er sich strafbar gemacht.

    Landgericht urteilte bereits in der The Rolling Stones Affäre

    Bereits im April 2022 hatte das Hamburger Landgericht den Angeklagten der Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung schuldig gesprochen. Es verurteilte ihn zur Zahlung von 180 Tagessätzen zu je 120 Euro (rund 115 Franken). Zusätzlich wurde ihm auferlegt, den Wert der Tickets in Höhe von umgerechnet rund 14'400 Franken an die Staatskasse zu zahlen.

    Während sich der frühere Bezirksamtsleiter mit dem Urteil zufriedengab, zog die Staatsanwaltschaft vor den BGH. Sie fordert nach wie vor eine Verurteilung wegen Untreue und Bestechlichkeit. Das Urteil wird am Donnerstag erwartet.

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