Der Verfassungsgerichtshof des Landes Thüringen in Weimar verkündet am Mittwoch (09.00 Uhr) seine Entscheidung über eine Klage der AfD gegen die Einstufung als sogenannter Prüffall durch den Verfassungsschutz.
Der Thüringer AfD-Politiker Björn Höcke
Der Thüringer AfD-Politiker Björn Höcke - dpa/dpa/picture-alliance/Archiv
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Thüringer Verfassungsschutz stufte die AfD im Freistaat vor einem Jahr als sogenannten Prüffall ein..

Dagegen gehen der AfD-Landesverband, Partei- und Landtagsfraktionschef Björn Höcke und andere AfD-Politiker in einem sogenannten Organstreitverfahren rechtlich vor.

Der Thüringer Verfassungsschutz stufte die AfD im Freistaat vor einem Jahr als sogenannten Prüffall ein. Das ist eine Vorstufe zur offiziellen Beobachtung. Er begründete dies auch mit dem Auftreten der Thüringer AfD bei den von Rechtsextremisten im sächsischen Chemnitz organisierten Protesten 2018. Der AfD-Landesverband, die Landtagsfraktion und mehrere Abgeordnete reichten beim Verfassungsgerichtshof in Weimar deshalb eine Klage ein.

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