Ein Thurgauer Neonazi muss in Italien ins Gefängnis. Nach einer Amokfahrt wurde er festgenommen, in Haft verprügelte er fünf Polizisten.
Italien
Die italienischen Polizisten fanden im Auto des Schweizer Neonazis nach der Amokfahrt eine Waffe und eine Hakenkreuzflagge. - Screenshot vcoazzurra
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Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Neonazi aus dem Thurgau wurde in Italien zu zwei Jahren Haft verurteilt.
  • Er versuchte im Oktober 2022, Autos von der Strasse abzudrängen.
  • An einer Tankstelle zielte er mit einem Karabiner auf Menschen und Fahrzeuge.

Der «Rambo Svizzero» wurde in Italien zu zwei Jahren Haft und einem Jahr in einer psychiatrischen Klinik verurteilt.

Diesen Spitznamen haben italienische Medien, darunter der Sender Vco Azzurra TV, dem Thurgauer Gabriel G. nach dessen Verhaftung im Oktober 2022 gegeben.

Damals raste der Neonazi unter Drogeneinfluss am Ufer des Lago Maggiore und versuchte, andere Autos von der Strasse zu drängen. 15 Wagen wurden beschädigt, vier Personen, darunter ein kleines Mädchen, verletzt.

Bei einem Zwischenstopp an einer Tankstelle in Meina stieg er mit nacktem Oberkörper aus seinem Auto. Er hatte einen Schweizer Armeekarabiner im Anschlag und zielte auf Autos und Menschen.

Neonazi
Sicherheitskamera zeigen, wie der Schweizer Neonazi Gabriel G., wie er an einer Tankstelle auf Menschen zielt. - Screenshot vcoazzurra

Die Amokfahrt des Thurgauers endete kurz später, als er die Kontrolle verlor und mit einer Leitplanke kollidierte. Die Polizei nahm ihn daraufhin fest, der Schweizer leistete Widerstand. Im Auto fanden die Carabinieri 45 Patronen, drei gestohlene Schweizer Nummernschilder und eine Hakenkreuzflagge.

Damit endet die Strafakte des 31-Jährigen aber nicht: Er wurde in ein Gefängnis gebracht, wo er wenige Tage später fünf Polizisten spitalreif prügelte. Anschliessend wurde er in eine psychiatrische Abteilung einer Haftanstalt verlegt.

Feuerwehr musste ihn bei Fluchtversuch retten

Aus dieser wollte er im Januar ausbrechen. Er kletterte über die Mauer eines Durchgangshofs und an den Aussengittern eine Fassade hoch. Im dritten Stock kam er aber nicht mehr weiter, er musste um Hilfe rufen. Schliesslich befreite ihn die Feuerwehr mit einer Drehleiter aus der misslichen Lage.

Nach dem Vorfall nahm auch die Schweizer Polizei Ermittlungen auf: Sie durchsuchte das Haus von G. und stellte weitere Beweismittel sicher. Sechs Jahre vor der Amokfahrt war er bereits in der Schweiz verurteilt worden. Damals wurden ihm mehrfache Körperverletzung, Vergehen gegen das Waffengesetz sowie Gewalt und Drohungen gegen Beamten und Behörden zur Last gelegt.

In Italien wurde er nun im abgekürzten Verfahren verurteilt. Er muss die Haftstrafe absitzen und Entschädigung an drei Privatkläger bezahlen.

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