Terrorprozess um Taylor-Swift-Konzerte: Streit um Beweislage
Der Prozess um mutmassliche Anschlagspläne auf ein Konzert von US-Star Taylor Swift ist mit den Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung in die Schlussphase gegangen.

Die Staatsanwaltschaft hält den 21-jährigen Hauptangeklagten für schuldig, im August 2024 einen verheerenden Angriff auf Fans des US-Stars vor dem Wiener Ernst-Happel-Stadion geplant zu haben.
Ausserdem habe er zusammen mit einem weiteren gleichaltrigen Angeklagten und einem dritten Islamisten eine Terrorzelle gebildet, so die Staatsanwaltschaft vor dem Landesgericht Wiener Neustadt. Die Beweislage sei in beiden Fällen eindeutig und erdrückend, sagte der Staatsanwalt.
Die Verteidigerin des 21-Jährigen räumte in ihrem Plädoyer ein, dass ihr Mandant «schwerste Straftaten» gestanden habe. Das gelte vor allem für die Vorbereitung des Anschlags auf das Konzert des US-Stars. Aber der Vorwurf, er habe zusammen mit den beiden anderen Verdächtigen eine Terrorzelle gebildet, sei nicht zu beweisen. Es gebe allenfalls Indizien, so die Verteidigerin.
Der dritte Verdächtige hatte in Mekka auf saudi-arabische Sicherheitsbeamte eingestochen und sitzt seitdem in Haft. Sollte das Gericht eine bestärkende Einflussnahme der beiden Angeklagten auf den Tatverdächtigen in Mekka bejahen, würden sie auch wegen Beihilfe zum versuchten Mord verurteilt. Die Höchststrafe dafür beträgt 20 Jahre Haft.
In einem kurzen Schlusswort zeigte der Hauptangeklagte Reue. «Ich möchte noch sagen, dass es mir leidtut.» Der gleichaltrige Mitangeklagte erklärte, er sei für die bisherige Zeit in der Haft fast dankbar, da sie ihm die Möglichkeit zur persönlichen Neuausrichtung gegeben habe. Er bat das Gericht, ihm eine zweite Chance zu geben.
Der Prozess wurde mit den Beratungen der acht Geschworenen fortgesetzt. Ein Urteil wird am späten Nachmittag oder am Abend erwartet.














