Streit um Prämiensparverträge: Kunden müssen aktiv werden
Alte Prämiensparverträge, die den Geldhäusern das Recht einräumten, die zugesicherte Verzinsung einseitig zu ändern, sind laut einem BGH-Urteil von 2004 unwirksam. Die Banken sind daher aufgefordert, die Zinsberechnung anzupassen. Doch viele Institute wehren sich.

Das Wichtigste in Kürze
- Im Streit um die Verzinsung alter Prämiensparverträge könnte vielen Verbrauchern die Zeit davonlaufen.
Die Finanzaufsicht Bafin machte öffentlich, dass gegen ihre Allgemeinverfügung in dieser Sache bereits mehr als 1100 Kreditinstitute Widerspruch eingelegt haben.
Diese Banken müssen nun vorerst ihre Kunden nicht über die unwirksamen Zinsanpassungsklauseln informieren und ihnen auch kein neues Angebot zur Zinsberechnung machen. Die entsprechende Allgemeinverfügung der Bafin könne vorerst nicht umfassend vollzogen werden, teilte die Behörde mit.
Es geht um langfristige Prämiensparverträge, die zwischen 1990 und 2010 angeboten wurden. Diese enthalten Klauseln, die Geldhäusern das Recht einräumten, die zugesicherte Verzinsung einseitig zu ändern. Der Bundesgerichtshof hatte die Klauseln 2004 für unwirksam erklärt und sich in späteren Entscheidungen zu den Anforderungen geäussert. Details sind aber weiter umstritten - und die in der Deutschen Kreditwirtschaft zusammengeschlossenen fünf grossen Bankenverbände sind der Auffassung, das BGH-Urteil angemessen umgesetzt zu haben.
Die bleibt bei ihrer Rechtsauffassung und geht davon aus, dass ihre vor Gericht Bestand haben wird. Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung kann es allerdings Jahre dauern, so dass die Ansprüche mancher Kunden auf korrekte Zinszahlungen zu verjähren drohen. Um dies zu vermeiden, müsse möglicherweise auf zivilrechtlichem Weg geklagt werden, riet die Bafin. Rechtliche Beratung gebe es bei Anwälten und den Verbraucherzentralen.