Strassburger Gerichtshof weist zwei weitere Klimaklagen ab
Die Klagen zum Klimawandel werden erstmals vom Europäischen Menschenrechtsgerichtshof beurteilt. Zwei Beschwerden wurden nun abgewiesen.

Neben der gutgeheissenen Klage des Vereins Klimaseniorinnen hat der Europäische Menschenrechtsgerichtshof in Strassburg am Dienstag zwei Beschwerden abgewiesen. Einem französischen Ex-Bürgermeister sprach er die Klageberechtigung ab, zu einer Klage von sechs jungen Portugiesen lehnte er eine Entscheidung ab.
Die sechs portugiesischen Jugendlichen hätten den Gerichtsweg in ihrem Heimatland nicht ausgeschöpft, hielt das Gericht fest. Demnach hätten sie ihre Klimaklage gegen 32 europäische Länder unter anderem zuerst in Portugal durch alle Instanzen bringen müssen, bevor sie an den Menschenrechtsgerichtshof gelangten.
Sieg und Niederlage für junge Aktivisten
Sofia Oliveira, eine der jugendlichen Klägerinnen, sagte nach dem Urteil, dass sie natürlich enttäuscht sei. Aber der Sieg der Klimaseniorinnen bedeute einen Sieg für sie alle. Die Klage der Portugiesinnen und Portugiesen hatte viel Aufsehen erregt.
Der ehemalige Bürgermeister eines französischen Küstenorts hatte gegen sein Heimatland geklagt. Seine Klage wies das Gericht ab. Er verfüge über keine Klageberechtigung. Ihm fehle die sogenannte Opfereigenschaft, also der Nachweis, dass er besonders betroffen sei, erklärten die Richter.
Es war das erste Mal, dass das Gericht Urteile zum Klimawandel fällte und sich mit der Frage befasste, inwiefern Klimaschutz ein Menschenrecht ist.














