Seit nunmehr zweieinhalb Jahren dürfen E-Tretroller in Deutschland unterwegs sein. Der Deutsche Städtetag spricht sich für eine Begrenzung aus. Das «Rollermikado» in öffentlichen Räumen müsse aufhören.
Ein Piktogramm auf einem Gehweg zeigt, dass E-Scooter-Fahrer hier nicht fahren und wild parken dürfen. Foto: Paul Zinken/dpa
Ein Piktogramm auf einem Gehweg zeigt, dass E-Scooter-Fahrer hier nicht fahren und wild parken dürfen. Foto: Paul Zinken/dpa - dpa-infocom GmbH
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Deutsche Städtetag fordert eine Obergrenze für Elektrotretroller.

Wo diese wegen ihrer hohen Zahl Ärgernis und Gefahr seien, sollten die Kommunen einschreiten können.

Wie Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy der «Rheinischen Post» sagte, muss nach der Euphorie der ersten Jahre nachgesteuert werden. «Das Rollermikado in öffentlichen Räumen muss aufhören.»

Die Städte wollten «Obergrenzen festlegen können, zum Beispiel in übermässig belegten Innenstädten». Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) solle zügig schärfere Regeln für die Nutzung von E-Tretrollern erlassen. Dafür müsse man die Strassenverkehrsordnung ändern.

Ausserdem müsse es neue Schilder geben, sagte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetags der «Rheinischen Post». «Wir brauchen Verkehrszeichen, die eindeutig bestimmen: E-Roller fahren ist hier verboten, Fahrräder bleiben aber weiterhin erlaubt.»

E-Tretroller dürfen in Deutschland seit zweieinhalb Jahren unterwegs sein. Eine Verordnung legt seit Mitte Juni 2019 technische Voraussetzungen und Verhaltensregeln dafür fest. Die Gefährte dürfen bis zu 20 Kilometer pro Stunde schnell sein. Gefahren werden muss auf Radwegen - gibt es keine, dann auf der Fahrbahn. In vielen Städten bieten Verleihfirmen die auch E-Scooter genannten E-Tretroller an.

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