Städte- und Gemeindebund rechnet nicht mit Dieselfahrverboten in Aachen
Das Oberverwaltungsgericht Münster hat am Mittwoch über eine Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) auf saubere Luft in Aachen verhandelt.

Das Wichtigste in Kürze
- OVG Münster verhandelt über Klage der Deutschen Umwelthilfe.
Ein Urteil wurde noch am Nachmittag oder Abend erwartet. Der Städte- und Gemeindebund (DStGB) zeigte sich zuversichtlich, dass die Stadt von Dieselfahrverboten verschont bleibt.
Aachen habe bereits «enorme Anstrengungen unternommen» bei der Umstellung des Verkehrs auf Elektromobilität und beim Ausbau des Nah- und Radverkehrs, sagte DStGB-Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg am Morgen im ZDF. Er sei «zuversichtlich, dass es nicht zu Dieselfahrverboten kommt». Ein Urteil könnte noch am Mittwoch gefällt werden.
Die Situation in Aachen sei «eine besondere», weil dort die Überschreitung der Grenzwerte für Stickstoffdioxid «relativ geringfügig» sei, sagte Landsberg weiter. Durch die neue Gesetzeslage wären Fahrverbote dort «in der Regel unverhältnismässig» und das müsse das Gericht werten. Ebenso hoffe er, dass das zuständige Oberverwaltungsgericht die Anstrengungen der Stadt «entsprechend wertet».
Landsberg äusserte zudem generell Zweifel an der Wirksamkeit von Fahrverboten. Dann gebe es Umgehungsverkehr und die Belastungen für die Luft entstünden an anderer Stelle. «Fahrverbote sind nicht die Lösung», sagte der DStGB-Hauptgeschäftsführer. Wichtiger sei eine Verkehrswende - mehr Elektromobilität und der Ausbau des Nah- und Radverkehrs. Umweltprobleme könnten «nicht in den Gerichtssälen» gelöst werden.
Die DUH will mit der Klage erreichen, dass der Luftreinhalteplan für Aachen so fortgeschrieben wird, dass die Grenzwerte für Stickstoffdioxid eingehalten werden. Als Lösung zur Luftverbesserung gelten Dieselfahrverbote. Die Organisation weist darauf hin, dass an beiden Messstationen der Stadt die Grenzwerte «seit Jahren überschritten» würden.
DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch begrüsste am Rande der Verhandlung, «dass Aachen eine Kernforderung der DUH, die Nachrüstung der ÖPNV-Flotte, umgesetzt hat». Für saubere Luft in der Stadt sei aber zusätzlich «die Nachrüstung von Kommunal- und Lieferfahrzeugen und schmutzigen Euro-5-Pkw auf Kosten der Autohersteller» erforderlich.
Das Verwaltungsgericht Aachen hatte im Juni vergangenen Jahres die zuständige Bezirksregierung Köln verurteilt und gemäss der Forderung der DUH angeordnet, den Luftreinhalteplan fortzuschreiben und um Dieselfahrverbote zu ergänzen. Über die Berufung verhandelt nun das OVG.