Die schwedische Staatsanwaltschaft will das Urteil im Fall Asap Rocky nicht anfechten. Er muss also definitiv nicht ins Gefängnis.
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US-Rapper Asap Rocky gibt ein Konzert in Schweden – nachdem er dort im Sommer verurteilt worden war. - dpa
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Staatsanwaltschaft Schweden will das Urteil gegen Asap Rocky nicht anfechten.
  • Der Musiker muss also definitiv nicht ins Gefängnis.

Die schwedische Staatsanwaltschaft legt im Fall des US-Rappers Asap Rocky keine Berufung gegen das Urteil ein. Staatsanwalt Daniel Suneson habe beschlossen, das Urteil des Bezirksgerichts Stockholm gegen den Musiker und zwei seiner Begleiter nicht anzufechten, teilte die Behörde am Dienstag mit.

Er akzeptiere die gerichtliche Bewertung der Beweislage, erklärte Suneson. Zwar sei er der Ansicht, dass das Strafmass hätte höher ausfallen sollen. Zumindest seien aber alle drei wegen Körperverletzung belangt worden. Der Anwalt des Musikers, Slobodan Jovicic, hat bislang noch nicht gesagt, ob er Berufung einlegen will.

Keine Haftstrafe für Asap Rocky

Asap Rocky («Praise the Lord») und zwei seiner Begleiter waren vor zwei Wochen in Schweden wegen Körperverletzung verurteilt worden, um eine Haftstrafe kamen sie aber herum. Das Gericht sah es zwar als erwiesen an, dass die drei Angeklagten einen jungen Mann in Stockholm geschlagen und getreten haben, als dieser am Boden lag.

Sie hätten sich nicht in einer Situation befunden, in der sie sich lediglich selbst verteidigt hätten. Die Tat sei jedoch nicht so schwerwiegend gewesen, dass sie dafür ins Gefängnis müssten. Dem Opfer wurde Entschädigung zugesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte sechs Monate Gefängnis für die drei Angeklagten gefordert.

Ende Juni hatten Asap Rocky und seine Entourage den Mann auf offener Strasse zusammengeschlagen - nach eigenen Angaben, nachdem sie länger belästigt und bedrängt worden waren. US-Präsident Donald Trump und mehrere Prominente hatten sich in den Fall eingeschaltet.

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