Staatsanwalt fordert im Chemnitz-Prozess zehn Jahre Haft

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Deutschland,

Im Prozess um die tödliche Messerattacke vor einem Jahr in Chemnitz hat die Staatsanwaltschaft zehn Jahre Haft gefordert.

Der Angeklagte im Oberlandesgericht in Dresden: Er soll gemeinsam mit einem flüchtigen Iraker am 26. August 2018 einen 35 Jahre alten Deutschen erstochen haben. Foto: Robert Michael
Der Angeklagte im Oberlandesgericht in Dresden: Er soll gemeinsam mit einem flüchtigen Iraker am 26. August 2018 einen 35 Jahre alten Deutschen erstochen haben. Foto: Robert Michael - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Höchststrafe bei Totschlag beträgt 15 Jahre.

In seinem Plädoyer vor dem Landgericht hielt Staatsanwalt Stephan Butzkies den Vorwurf des Totschlags und der gefährlichen Körperverletzung für erwiesen.

Die Höchststrafe bei Totschlag beträgt 15 Jahre. Ein Urteil über den angeklagten Syrer wird für kommenden Donnerstag erwartet. Zuvor halten noch drei Nebenklagevertreter sowie die Verteidigung ihre Schlussvorträge.

Der Angeklagte Alaa S. soll gemeinsam mit einem flüchtigen Iraker am 26. August vorigen Jahres einen 35 Jahre alten Deutschen erstochen haben. Überdies wurde ihm vorgeworfen, einen weiteren Mann mit einem Messerstich verletzt zu haben. Nach der Tat war es in der Stadt zu Übergriffen auf Migranten und zu Demonstrationen gekommen.

Aus Sicherheitsgründen findet der Prozess des Landgerichts Chemnitz in einem Gebäude des Oberlandesgerichts in Dresden statt.

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