Sky-Abo kann Steuern eines Fussballtrainers mindern
Fussballtrainer können die Kosten eines Sky-Bundesliga-Abos von der Steuer absetzen.

Das Wichtigste in Kürze
- BFH: Entscheidend ist überwiegend berufliche Nutzung.
Wenn sie dies «weitaus überwiegend beruflich» nutzen, ist eine private Mitnutzung unschädlich, wie der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil entschied. (Az: VI R 24/16)
Geklagt hatte der Torwarttrainer eines Fussball-Zweitligisten im Rheinland. Im Streitjahr 2012 hatte er beim Bezahlsender Sky die Pakete «Fussball Bundesliga», «Sport» und «Sky Welt» abonniert. Von den monatlichen Kosten in Höhe von 46,90 Euro entfielen 24,90 Euro auf das Bundesliga-Abo. Hinzu kamen weitere 24 Euro im Jahr, unter anderem für die mobile Nutzung im Notebook.
Insgesamt 322,80 Euro machte der Torwarttrainer daher als steuermindernde Werbungskosten geltend. Das Finanzamt erkannte dies jedoch nicht an.
Hierzu urteilte nun der BFH, dass das Sky-Bundesliga-Abo zu Werbungskosten führen kann. Voraussetzung sei, dass es «ausschliesslich oder zumindest weitaus überwiegend beruflich genutzt» werde. Dies sei bei einem Trainer eines Lizenz-Fussballvereins nicht ausgeschlossen. Deshalb soll nun das Finanzgericht Düsseldorf prüfen, wie der klagende Trainer sein Sky-Abo nutzt. Hierfür könne das Finanzgericht beispielsweise andere Trainer oder die Spieler befragen.