Schwere Vorwürfe gegen Pflegerin nach Potsdamer Bluttat

Das Wichtigste in Kürze
- Im April wurden in einer Behinderteneinrichtung in Potsdam vier Menschen erstochen.
- Bei drei weiteren Personen blieb es beim Mordversuch.
- Das Landgericht erhebt schwere Vorwürfe gegen eine 52-jährige Pflegerin.
Die Staatsanwaltschaft hat am Dienstag vor dem Landgericht schwere Vorwürfe gegen die 52-jährige tatverdächtige Pflegerin erhoben. Diese soll für die vier Morde in der Behinderteneinrichtung in Potsdam verantwortlich sein.
Ines Andrea R. werden heimtückischer Mord in vier Fällen sowie versuchter Mord in drei Fällen zur Last gelegt.
Vier Menschen erstochen
Die ehemalige Mitarbeiterin soll am Abend des 28. Aprils zuerst versucht haben, zwei Menschen in der Einrichtung zu erwürgen. Einen Mann habe sie anschliessend tot gewähnt. Von einer Frau habe sie abgelassen, weil es ihr zu «anstrengend» gewesen sei.
Danach habe sie aus ihrer Tasche ein Keramikmesser geholt und damit vier Menschen mit Behinderungen heimtückisch getötet. Im Anschluss daran habe sie dies auch bei einer weiteren 43-jährigen Bewohnerin versucht. Die Frau überlebte den Angriff dank einer Notoperation.

R. arbeite laut Anklage im Spätdienst. Zwei Pfleger, die mit ihr arbeiteten, seien zur Tatzeit mit Verwaltungsarbeiten beschäftigt gewesen. «Die Angeklagte nutzte aus, dass die beiden Kollegen mit anderen Tätigkeiten beschäftigt waren», sagte Staatsanwältin Maria Stiller.
Die zierliche blonde Angeklagte sass in einem schwarzen Cardigan und einer Bluse im Verhandlungssaal. Bei der Verlesung der Anklage blickte sie auf den Boden. Im Anschluss berichtete sie ausführlich über ihr Leben.
Seit 1986 Pflegehilfskraft
Seit 1986 arbeitete R. als Pflegehilfskraft, zuerst in einem Altenheim, dann ab 1990 im Oberlinhaus. Eine Ausbildung zur Krankenpflegerin brach sie ab. Die Pflegetätigkeit sei ihre «Berufung» gewesen.
R. wurde unmittelbar danach unter dringendem Tatverdacht festgenommen. Sie ist inzwischen in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht und soll nach einer ersten Einschätzung vermindert schuldfähig sein. Für den Prozess sind bis Anfang Dezember zehn Verhandlungstage angesetzt.