Schweizer Söldner in Russland zu 14 Jahren Straflager verurteilt

    Redaktion
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    Ukraine,

    Der Schweizer Söldner Avi Motola (49) kämpft für die Ukraine gegen Russland. Deshalb wurde er in Russland nun verurteilt – in Abwesenheit.

    Avi Motola
    Der Schweizer Söldner Avi Motola, der in der Ukraine kämpfte. - SRF Rundschau

    Das Wichtigste in Kürze

    • Der schweiz-israelische Söldner Avi Motola kämpft in der Ukraine gegen Russland.
    • Nun wurde er in Russland dafür zu 14 Jahren Straflager verurteilt.
    • Die Verurteilung erfolgte in Abwesenheit. Motolas Aufenthaltsort ist unklar.

    Der in der Ukraine gegen die Russen kämpfende Söldner Avi Motola wurde in Russland zu 14 Jahren Straflager verurteilt.

    Dies berichtet die russische Nachrichtenagentur Ria und bezieht sich auf das Urteil der Generalstaatsanwaltschaft.

    Grund für die Verurteilung sind Motolas Einsätze als Söldner der internationalen Legion in der Ukraine. Dieser gehört er seit April 2022 an und soll bis Februar 2025 an Militäroperationen gegen Russland teilgenommen haben.

    Motolas Aufenthaltsort ist nicht bekannt

    Nur: Verurteilt wurde der schweiz-israelische Doppelbürger in Abwesenheit. Wo Motola sich zurzeit aufhält, ist unklar.

    Nicht nur in Russland droht dem Söldner eine Strafe. Auch in der Schweiz könnte er verurteilt werden.

    Dies, da es Schweizer Bürgern nicht gestattet ist, in einer fremden Armee zu dienen. Verstösst man dagegen, können bis zu drei Jahre Gefängnis drohen.

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    Kommentare

    User #4820 (nicht angemeldet)

    Über seine Vergangenheit erfährt man in den Berichten wenig. Und das mit gutem Grund. Denn in der Schweiz war Motola unter verschiedenen Namen unterwegs, sass über ein Jahrzehnt hinter Gittern – und wäre fast verwahrt worden. Recherchen von Blick zeigen eine Strafakte, die seit 2004 ständig dicker wird. Damals wurde er vom Bezirksgericht Hinwil im Kanton Zürich unter anderem wegen Diebstahl, Sachbeschädigung, Urkundenfälschung und Verletzung der Verkehrsregeln zu 14 Monaten Gefängnis verurteilt. Dazu kommt der „betrügerische Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage“ – ein Straftatbestand, der zum Beispiel bei Kreditkartenbetrug zur Anwendung kommt.

    User #5388 (nicht angemeldet)

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