Schweiz unterstützt Einrichtung eines Sondertribunals
Die Schweiz stösst zu einer Kerngruppe an Ländern, die sich für die Schaffung eines Tribunals zur rechtlichen Verurteilung der russischen Aggression einsetzen.

Die Schweiz setzt sich für die Einrichtung eines Sondertribunals gegen das Verbrechen der Aggression an der Ukraine ein. Damit gehört die Schweiz neu zu einer Kerngruppe, die sich für die Schaffung eines solchen Gerichts einsetzen.
Durch die Mitwirkung in der Kerngruppe will die Schweiz ihren Teil dazu beitragen, alle in der Ukraine begangenen Völkerrechtsverbrechen zu verfolgen und vor Gericht zu bringen, wie das Eidgenössische Departement
(EDA) am Donnerstag mitteilte.
Verbrechen der Aggression
Die Schweiz ist der Kerngruppe anlässlich eines Treffens am 16. November 2023 in Berlin beigetreten. Die Kerngruppe setzt sich inzwischen aus 38 Ländern zusammen, darunter Frankreich, Deutschland, Norwegen, Guatemala, Japan und Kanada.
Ein solches Sondertribunal sei nötig, da der Internationale Strafgerichtshof zwar für die Verfolgung und Verurteilung der Kriegsverbrechen in der Ukraine zuständig sei, jedoch nicht für das Verbrechen der Aggression. Die Zuständigkeit dafür setze die Ratifizierung des Römer Statut, einem internationalen Vertrag, voraus, das weder von der Ukraine noch von Russland unterzeichnet wurde.