Schwangerschaftsabbruch wegen Fehlbildung in Polen verfassungswidrig

Keystone-SDA
Keystone-SDA

Polen,

Das ohnehin strikte Abtreibungsgesetz in Polen wird weiter verschärft. Neu gilt ein Schwangerschaftsabbruch bei schweren Fehlbildungen als verfassungswidrig.

schwangerschaftsabbruch
Der Bauch einer schwangeren Frau. (Symbolbild) - dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • In Polen waren Abtreibungen bisher nur bei schweren Fehlbildungen erlaubt.
  • Nun wurde auch diese Ausnahmeregelung für verfassungswidrig erklärt.
  • Die Regelung verstosse laut den Richtern gegen das Recht auf Leben.

Pole visiert eine weitere Verschärfung seines schon sehr strengen Abtreibungsrechts an. Das Verfassungsgericht in Warschau erklärte am Donnerstag eine bisher geltende Ausnahmeregelung vom Abtreibungsverbot für verfassungswidrig.

Demnach war ein Schwangerschaftsabbruch bislang zulässig, wenn das ungeborene Kind schwere Fehlbildungen aufwies. Nach Ansicht der Richter verstösst dies gegen das in der polnischen Verfassung garantierte Recht auf Leben.

schwangerschaftsabbruch
In Polen gelten strenge Regeln für einen Schwangerschaftsabbruch. - Pixabay

Mehr als 100 Abgeordnete hatten sich mit ihrer Kritik an der aktuellen Gesetzeslage an das höchste polnische Gericht gewandt. Mehrheitlich kamen die Stimmen aus den Reihen der Regierungspartei Recht und Gerechtigkeit (PiS). Im Jahr 2019 wurden in den Krankenhäusern des stark katholisch geprägten Landes nur rund 1100 Schwangerschaftsabbrüche ausgeführt. In fast allen Fällen aufgrund des nun für rechtswidrig erklärten Paragrafen.

Kommentare

Weiterlesen

1 Interaktionen
Washington
Oberstes Gericht USA
7 Interaktionen
Über Richterin Barret
embryo
4 Interaktionen
Neue Erkenntnisse

MEHR IN NEWS

d
45 Interaktionen
BärnerBär dabei
Blutmond
45 Interaktionen
Erste Bilder
20 Interaktionen
Washington

MEHR AUS POLEN

Bison
5 Interaktionen
Bison ausgebüxt
Grenze
1 Interaktionen
Erneut
cronos
2 Interaktionen
Neues Spiel
ukraine von der leyen
42 Interaktionen
Von der Leyen