Russland muss wegen Traumatisierung eines Kindes Entschädigung zahlen
Russland muss wegen der Traumatisierung eines Kindes infolge der gewaltsamen Festnahme seines Vaters 25.000 Euro Entschädigung zahlen.

Das Wichtigste in Kürze
- Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte spricht Klägerin 25.000 Euro zu.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg entschied am Dienstag, dass die zum Tatzeitpunkt neunjährige Klägerin von der russischen Polizei wissentlich einer «Gewaltszene» ausgesetzt wurde, durch die diese «schwer geschädigt» wurde. Der Vater der Klägerin sei bei seiner Festnahme vor mehr als zehn Jahren vor den Augen seiner Tochter zu Boden geworfen und geschlagen worden. Die Polizisten versetzten ihm demnach ausserdem Fusstritte in den Oberkörper.
Bei der Klägerin wurde in der Folge eine posttraumatische Belastungsstörung und Harn-Inkontinenz festgestellt. Die Symptome der seelischen Schädigung hielten über Jahre an.
Die russischen Sicherheitskräfte wären nach Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention verpflichtet gewesen, «inhumane und herabwürdigende» Vorgehensweisen zu verhindern, befanden die sieben EGMR-Richter. Der Einsatz der russischen Anti-Drogen-Fahnder gegen den Vater der Klägerin erfolgte wegen des Verdachts, dass er mit Cannabis handle.