Der Konflikt zwischen dem bürgerlichen Staatschef Klaus Iohannis und der sozialliberalen Regierung spitzt sich in Rumänien weiter zu.
Rumäniens Staatschef Klaus Iohannis am NATO-Gipfel in Brüssel.
Rumäniens Staatschef Klaus Iohannis am NATO-Gipfel in Brüssel. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Konflikt zwischen Staatschef und Regierungspartei in Rumänien verschärft sich.
  • Klaus Iohannis reicht eine Klage gegen die Ministerpräsidentin ein.

In Rumänien hat sich der Dauerkonflikt zwischen dem bürgerlichen Staatspräsidenten Klaus Iohannis und der sozialliberalen Regierung verschärft. Ministerpräsidentin Viorica Dancila hat nach Meinung von Iohannis gegen die Verfassung verstossen, weil sie eigenmächtig für die Zeit ihres Urlaubs einen kommissarischen Regierungschef ernannt hat. Iohannis reichte dagegen am Freitag eine Klage vor dem Verfassungsgericht ein. Er argumentiert, nur der Staatschef habe das Recht, einen kommissarischen Regierungschef zu bestimmen.

Der Vorgang bewegt Rumäniens Opposition, weil sie argwöhnt, dass der von Dancila ernannte kommissarische Regierungschef Paul Stanescu per Eilverordnung eine Amnestie für Politiker erlassen wird, die wegen Korruption verurteilt wurden. Dies würde dem Vorsitzenden der regierenden Sozialdemokraten (PSD), Liviu Dragnea, zugute kommen. Er ist wegen Wahlmanipulationen vorbestraft und darf deswegen nicht selbst Ministerpräsident werden, kontrolliert aber die Regierung. Dragnea ist zudem in erster Instanz wegen Anstiftung zum Amtsmissbrauch verurteilt worden.

Dancila (PSD) soll sich geweigert haben, die von Dragnea verlangte Amnestie-Verordnung zu unterschreiben, obwohl sie eigentlich als sehr loyal gegenüber dem PSD-Chef gilt. Medien kommentierten, dies liege wohl daran, dass Dancila für sich persönlich strafrechtliche Folgen befürchte, falls sie diese Verordnung unterschreibt. Staatsanwälte könnten sie wegen dieses Akts anklagen. Dancila geniesst keine parlamentarische Immunität - anders als Vizepremier Stanescu (PSD): Er ist auch Senator und darf daher nur mit Zustimmung des Senats (Oberhaus des Parlaments) strafrechtlich verfolgt werden.

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