Recep Tayyip Erdogan Treffen auf Militärflughafen verlegt
Eigentlich sollten sich der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan beim Schloss Wahn in Köln (D) treffen. Das Treffen findet nun auf dem Militärflughafen.

Das Wichtigste in Kürze
- Das Treffen zwischen Erdogan und Laschet wird auf den Militärflughafen verlagert.
- Der ursprüngliche Austragungsort hat das Treffen juristisch verhindert.
Das Treffen des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan mit dem nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten Armin Laschet ist auf den militärischen Teil des deutschen Flughafens Köln/Bonn verlegt worden. Das Gespräch werde «im Empfangsgebäude der Flugbereitschaft des Bundesministeriums der Verteidigung» stattfinden, teilte die Landesregierung Nordrhein-Westfalen (D) heute Samstag mit. Ein Treffen im Schloss Wahn unweit des Flughafens war am Widerstand der Eigentümer gescheitert.
Erdogan wird um etwa 14 Uhr in Köln (D) erwartet. Nach der offiziellen Begrüssung findet das Gespräch der beiden Politiker statt. Im Anschluss reist der türkische Präsident dann weiter zur Einweihung der Ditib-Zentralmoschee in Köln (D).
Treffen gerichtlich verhindert
Die Eigentümer von Schloss Wahn hatten das Treffen zwischen Erdogan und Laschet am Freitag gerichtlich gestoppt. Sie erwirkten beim Kölner Landgericht eine einstweilige Verfügung, wonach das Schloss nicht als Ort des geplanten Gesprächs beider Politiker genutzt werden darf.
Laut einer vom Generalbevollmächtigten der Eigentümerfamilie verbreiteten Stellungnahme ist das Schloss seit mehr als 60 Jahren an die Universität Köln zur Unterbringung der theaterwissenschaftlichen Sammlung sowie des Institutes für Theaterwissenschaft vermietet.
«Eine Information oder Vorabbefragung der Eigentümerfamilie durch den Mieter – der Universität Köln – erfolgte nicht», hiess es in der Erklärung der Schlosseigentümer. «Aus politischer Überzeugung lehnen wir einen Empfang des türkischen Staatspräsidenten auf Schloss Wahn ab.» Die geplante Nutzung des Schlosses widerspreche dem vereinbarten Nutzungszweck und sei somit rechtswidrig.












