Raser in Deutschland wegen Mordes verurteilt
Ein Raser wurde in München zu lebenslanger Haft verurteilt. Auf seiner Flucht vor der Polizei tötete er einen Jugendlichen.

Das Wichtigste in Kürze
- 2019 floh ein unter Drogen stehender Raser vor der Polizei.
- Dabei verletzte er eine 16-Jährige schwer, ein 14-Jähriger wurde getötet.
- Das Gericht entschied auf Mord und lebenslage Haft.
Im Prozess um einen tödlichen Raserunfall in Deutschland ist der Angeklagte zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Gericht Landgericht München I entschied am Dienstag auf Mord, vierfachen Mordversuch, gefährliche Körperverletzung und verbotenen Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge. Ausserdem wurde die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt angeordnet.
Die Vorsitzende Richterin Elisabeth Ehrl sprach von einem tragischen Abend, traumatischen Erlebnissen und «Sekunden oder Zehntelsekunden, die über Leben und Tod entschieden». Der Angeklagte nahm das Urteil regungslos und mit gesenktem Blick entgegen.
Rücksichtslose Flucht vor der Polizei
Der Deutsche aus dem Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen war am 15. November 2019 kurz vor Mitternacht auf der Flucht vor einer Polizeikontrolle auf der Gegenfahrbahn durch München gerast. Er soll geflohen sein, weil er unter Drogeneinfluss stand, damit gegen Bewährungsauflagen verstiess und Angst hatte, ins Gefängnis zu kommen.
Nach Angaben der Ermittler ignorierte der Angeklagte mehrere rote Ampeln und erfasste zwei Jugendliche, die gerade die Strasse überquerten. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft war er mit mehr als 120 Kilometern in der Stunde unterwegs. Der 14-Jährige starb, die 16-Jährige wurde schwer verletzt.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten Mord und mehrere Mordversuche vor. Die Staatsanwältin sagte bei der Verlesung der Anklage: «Dass bei seiner Fahrweise das von ihm gelenkte Fahrzeug eine nicht vorhersehbare Anzahl von Menschen töten könnte, nahm er billigend in Kauf.»
Die Verteidigung hatte diesen Mordvorwurf schon zu Beginn des Prozesses kritisiert. Aus ihrer Sicht sollte lediglich eine Verurteilung ihres Mandanten wegen eines illegalen Autorennens mit Todesfolge in Frage kommen. Damit läge die Höchststrafe bei zehn Jahren.