Beim Unfall eines Radfahrers mit einer Mülltonne hat der Verletzte kein Anrecht auf Schadenersatz. Dies entschied ein deutsches Gericht.
Fahradfahrer Unfall
Fahrradfahrer muss dem Hindernis auf dem Radweg ausweichen. (Symbolbild) - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Radfahrer, welche sich wegen Mülltonnen verletzen, bekommen keinen Schadenersatz.
  • Das Landgericht Frankenthal fand: Der Kläger muss Hindernissen auf dem Radweg ausweichen.
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Fällt ein Radfahrer beim Umfahren von leeren Mülltonnen auf einem Radweg und verletzt sich. Dann hat er gegenüber der Abfallentsorgungsfirma keinen Anspruch auf Schmerzensgeld oder Schadenersatz. Er muss den Tonnen vielmehr vorsichtig und mit ausreichendem Abstand ausweichen. Dies entschied das Landgericht im rheinland-pfälzischen Frankenthal (D) in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil.

Der klagende Radfahrer hatte nach eigenen Angaben die beiden Mülltonnen auf einem Radweg erkannt. Beim Versuch, ihnen auszuweichen, fuhr er gegen eine der Tonnen, stürzte und verletzte sich schwer. Er argumentierte, dass es nicht möglich gewesen sei, gefahrlos an den Tonnen vorbeizufahren. Das Gericht wies die Klage jedoch ab, weil es eine überwiegende Mitschuld des Radfahrers an dem Unfall sah.

Auf einem Radweg abgestellte Mülltonnen seien Hindernisse, wodurch der Verkehrsfluss erheblich beeinträchtigt werde. Wenn sie aber schon von Weitem erkennbar seien, müsse der Radfahrer ihnen mit ausreichendem Seitenabstand ausweichen. Hält er ihn nicht ein und fällt, sei das auf seine eigene grob fahrlässige Fahrweise zurückzuführen. Er hätte den Tonnen weiträumig ausweichen können und das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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