Gut 31 Jahre nach dem Sektenmord an einem Vierjährigen muss sich seit Dienstag eine Frau wegen Mordes vor dem Landgericht im hessischen Hanau verantworten.
Die Angeklagte neben ihrem Verteidiger in Hanau
Die Angeklagte neben ihrem Verteidiger in Hanau - dpa/dpa/picture-alliance/Archiv
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Das Wichtigste in Kürze

  • Angeklagte soll Kind in Leinensack gesteckt und sich selbst überlassen haben.

Die Staatsanwaltschaft wirft ihr Mord vor, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Sie soll Anführerin der Sekte gewesen sein. Der Fall kam erst nach vielen Jahren durch Medienrecherchen ans Licht.

Im August 1988 habe die Angeklagte den vier Jahre alten Jungen vollständig in einen Leinensack eingeschnürt und im Badezimmer abgelegt, heisst es in der Anklage. Sie habe das Kind als von «den Dunklen besessen» angesehen und deswegen den Beschluss gefasst, es zu töten. Der Junge sei das Kind von Bekannten der Angeklagten gewesen.

Obwohl es am Tattag draussen 32 Grad Celsius heiss gewesen sei, habe die Angeklagte die Luftzufuhr des Raums absichtlich verringert und das Kind in dem Sack sich selbst überlassen. Kurz darauf sei der Junge «nach einem erbitterten Todeskampf» gestorben. Bis Mitte Januar sind elf weitere Prozesstermine angesetzt.

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