Prozess um versuchte Verbrennung von Familie in Hamburg begonnen

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Deutschland,

Vor dem Hamburger Landgericht hat am Freitag ein Prozess um die versuchte Verbrennung einer Familie begonnen.

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Justitia - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • 50-jähriger zündete Exfrau und Sohn an - Wollte auch selbst in Flammen sterben.

Ein 50-Jähriger ist angeklagt, seine Exfrau und die beiden gemeinsamen Kinder mit Benzin übergossen zu haben. Anschliessend setzte er seine frühere Partnerin und den Sohn in Brand, die Tochter konnte sich zuvor noch in Sicherheit bringen. Auch der Familienvater selbst wollte dabei nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft in den Flammen sterben.

Die beiden Opfer und der Verdächtige selbst überlebten die Tat mit schwersten Verletzungen und bleibenden Schäden. Vor der versuchten Verbrennung soll der Mann laut Anklage seine Exfrau ausserdem noch mit einem Messer attackiert haben. Da die Staatsanwaltschaft dies als separates Geschehen bewertet, ist er wegen vier Mordversuchen angeklagt. Dazu kommt noch der Vorwurf der schweren Brandstiftung.

Nach Angaben eines Gerichtssprechers geht die Anklage davon aus, dass der 50-Jährige seine Familie und sich selbst im Rahmen eines sogenannten erweiterten Suizids töten wollte. Am Vortag fand demnach ein letzter Versuch des Manns statt, seine geschiedene Ehefrau von der Wiederaufnahme der Partnerschaft zu überzeugen. Dieses Ansinnen wies sie jedoch zurück. Daraufhin soll es zu der Tat gekommen sein.

Er verschaffte sich am Folgetag Zutritt zur Wohnung seiner Exfrau und stach auf diese ein. Nachdem er von seinem zwölfjährigen Sohn von weiteren Attacken abgehalten wurde, übergoss er alle Anwesenden laut Anklageschrift nacheinander mit Benzin und entzündete dieses.

Ausserdem versuchte er, die gesamte Wohnung in Brand zu setzen. Der zehnjährigen Tochter gelang es, sich auf dem Balkon zu flüchten. Dort wurde sie von eintreffenden Einsatzkräften gerettet. Alle übrigen Familienmitglieder wurden lebensgefährlich verletzt.

Der Angeklagte befindet sich noch immer in medizinischer Behandlung in einem Haftkrankenhaus. Für den Prozess sind zunächst insgesamt elf Verhandlungstage bis Ende Januar angesetzt.

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