Prozess gegen Heilpraktiker wegen Tod von Krebspatienten eröffnet
In Deutschland muss sich ein Heilpraktiker vor Gericht verantworten. Er soll drei Schwerkranken eine überdosierte Infusion verabreicht haben.

Das Wichtigste in Kürze
- Ein Heilpraktiker hat in Deutschland Krebspatienten überdosierte Infusionen verabreicht.
- Drei Schwerkranke starben wegen dem 61-Jährigen.
Ein Heilpraktiker aus Moers muss nach den Toden von drei seiner Patienten nach einer alternativen Krebstherapie vor Gericht. Der Prozess in Krefeld beginne in zwei Monaten – am 29. März, teilte das Landgericht heute Montag mit. Der 61-Jährige ist wegen fahrlässiger Tötung und Verstosses gegen das Arzneimittelgesetz angeklagt.
Er soll den Schwerkranken laut Anklage Ende Juli 2016 eine erheblich überdosierte Infusionslösung verabreicht haben. Den Ermittlungen zufolge hatte er eine ungeeignete Waage benutzt und den Wirkstoff um das Drei- bis Sechsfache zu hoch dosiert. Zwei Frauen und ein Mann starben.
Nicht als Arzneimittel zugelassen
Der Heilpraktiker hatte Krebspatienten mit dem Wirkstoff 3-Bromopyruvat (3-BP) behandelt. Dieser war 2016 nicht als Arzneimittel zugelassen, eine Anwendung war aber nicht grundsätzlich verboten.
Allerdings kann bereits eine geringe Überdosierung des Stoffs tödliche Nebenwirkungen auslösen, so die Staatsanwaltschaft. Insgesamt hatten die Ermittler rund 70 Todesfälle untersucht. Die Praxis im deutsch-niederländischen Grenzgebiet wurde vor allem von niederländischen Patienten aufgesucht.