Das Urteil im Berufungsprozess der UBS wird erst im Dezember gefällt. Grund dafür ist die Abwesenheit einer der Richter, heisst es.
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Die UBS steht seit langem im Steuerstreit mit Frankreich. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die UBS befindet sich in einem Steuerstreit mit Frankreich.
  • Heute hätte das Urteil zum Berufungsprozess fallen sollen.
  • Doch nun wurde die Entscheidung auf den 13. Dezember vertragt.

Das Warten geht weiter: Im Steuerstreit der UBS mit Frankreich ist es am Montag noch zu keinem Urteil des Berufungsgerichts gekommen.

Das für den heutigen Montag angekündigte Urteil werde erst am 13. Dezember verkündet, sagte ein UBS-Sprecher auf Anfrage der Nachrichtenagentur AWP. Einer der Richter sei krank, hiess es zur Begründung.

UBS: Strafe von 3,7 Milliarden Euro

Dem Institut und einigen früheren Mitarbeitern wird vorgeworfen, Steuerflüchtlingen systematisch geholfen zu haben, Geld in der Schweiz zu verstecken. «Illegale Bankwerbung» und «durch Steuerbetrug verschlimmerte Geldwäsche» lautete das Verdikt des Pariser Strafgerichts im Februar 2019.

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Das Berufungsverfahren der UBS im Steuerhinterziehungsfall zieht sich weiter. (Symbolbild) - Keystone

Damals wurde die UBS zu einer Rekordstrafe von 3,7 Milliarden Euro verdonnert, hinzu kam ein Schadenersatz von 800 Millionen. Die UBS bestreitet jegliches strafrechtliche Fehlverhalten und fordert einen Freispruch. Für den Fall zurückgestellt hat die Bank 450 Millionen Euro.

In der zweiten Instanz beantragte die Anklage eine Zahlung von «nur» mindestens 3 Milliarden Euro. Deutlich weniger also als die erstinstanzlich verhängten 4,5 Milliarden. Die sechs angeklagten Einzelpersonen sind alles frühere Mitarbeiter und Kaderleute der UBS. Sie sollen zu bedingten Gefängnisstrafen von 6 bis 18 Monaten verurteilt werden.

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