Nach Protesten gegen den Ausschluss eines prokurdischen Politikers von seinem Amt revidiert die Oberste Wahlbehörde der Türkei die Entscheidung.
Eingekreist von Polizeibeamten protestieren Menschen gegen den nachträgliche Ausschluss des gewählten prokurdischen Bürgermeisters in der Stadt Van in der Türkei. Foto: Mehmet Masum Suer/SOPA Images via ZUMA Press Wire/dpa
Eingekreist von Polizeibeamten protestieren Menschen gegen den Ausschluss des prokurdischen Bürgermeisters in der Stadt Van. Foto: Mehmet Masum Suer/SOPA Images via ZUMA Press Wire/dpa - sda - Keystone/SOPA Images via ZUMA Press Wire/Mehmet Masum Suer

Die Behörde habe dem Politiker der prokurdischen Partei Dem, Abdullah Zeydan, das Mandat für das Bürgermeisteramt im osttürkischen Van erteilt und damit dem Einspruch seiner Partei stattgegeben, berichtete die staatliche Nachrichtenagentur Anadolu am Mittwoch. Zeydan war am Sonntag bei der türkischen Kommunalwahl in Van mit 55 Prozent zum Bürgermeister gewählt worden. Ihm wurde aber nach Angaben seiner Partei die Ernennungsurkunde verweigert.

Die lokale Wahlbehörde habe ihre Entscheidung damit begründet, dass Zeydan vorbestraft sei und darum nicht hätte zur Wahl antreten dürfen, berichtete die staatliche Nachrichtenagentur Anadolu. Die Wahlbehörde hatte Zeydan aber schon vor Wochen zu der Wahl am Sonntag als Kandidat zugelassen. Statt Zeydan sollte der zweitplatzierte Kandidat von der AKP, der Partei von Präsident Recep Tayyip Erdogan, zum Bürgermeister ernannt werden. Dieser erreichte nach vorläufigen Ergebnissen rund 27 Prozent in Van.

Wiederholung historischer Muster?

Die Partei Dem, für die Zeydan kandidierte, hatte Einspruch gegen die Entscheidung eingelegt. In vielen türkischen Städten protestierten Menschen gegen die Entscheidung, auch weil der Vorfall an Absetzungen prokurdischer Lokalpolitiker in der Vergangenheit erinnerte. Bei den Kommunalwahlen 2019 hatte die prokurdische Partei unter dem Namen HDP 65 Bürgermeisterposten gewonnen – die Regierung in Ankara liess ein Grossteil der Politiker aber wegen Terrorvorwürfen des Amtes entheben und durch Zwangsverwalter ersetzen.

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