Polizisten: Todesfahrer von Magdeburg wirkte nach der Tat klar

Keystone-SDA
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Deutschland,

Mehrere Polizisten berichteten vor dem Landgericht in Magdeburg (D), dass der Todesfahrer Taleb al-Abdulmohsen nach der Tat klar, aber aufgeregt wirkte.

Prozess Taleb al-Abdulmohsen
Nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg war el-Abdulmohsen mit einem mehr als zwei Tonnen schweren und 340 PS starken Mietwagen etwa 350 Meter weit mit bis zu 48 Kilometern pro Stunde über den Weihnachtsmarkt gerast. (Archivbild) - keystone

Der Todesfahrer vom Magdeburger Weihnachtsmarkt wirkte nach der Tat auf Polizisten aufgeregt, aber klar und liess sich widerstandslos festnehmen.

Mehrere Polizisten berichteten vor dem Landgericht der nordostdeutschen Stadt über ihre Begegnung am 20. Dezember 2024 mit dem inzwischen 51 Jahre alten Angeklagten, Taleb al-Abdulmohsen.

Ein 25-jähriger Beamter, der sich dem Todesfahrer direkt nach der Tat mit gezogener Waffe entgegenstellt und ihn auffordert hatte, aus dem Auto zu steigen, berichtete von dessen weit aufgerissenen Augen. Er habe aufgeregt gewirkt und etwas verzögert auf die Ansprache reagiert. Der Mann habe mit mehreren Äusserungen rechtfertigen wollen, was er getan habe. Es starben sechs Menschen, mehr als 300 wurden verletzt.

Es habe auf ihn wahnhaft gewirkt, schilderte der Beamte. Der heutige Angeklagte habe gesagt, er sei an einer «grossen Sache dran», sei Psychiater, man wolle ihm etwas antun. Ein weiterer Polizist, der bei der Festnahme dabei gewesen war, sagte: «Er war orientiert, wusste, was er getan hat». Der Mann habe auf keinen Fall einen verwirrten Eindruck gemacht.

Täter verwies auf X-Account

Ein weiterer Beamter sagte, al-Abdulmohsen habe auf seinen X-Account verwiesen, dort sei alles erklärt. Der Mann, der bis zur Tat als Arzt im Massregelvollzug mit psychisch kranken Straftätern arbeitete, war in sozialen Netzwerken sehr aktiv. Bei Behörden war er wegen einer Vielzahl von Anzeigen und Schriftwechseln als Vielschreiber eingestuft.

Ein Parlamentarischer Untersuchungsausschuss im Landtag, dem Parlament, des Bundeslandes Sachsen-Anhalt hat bereits herausgearbeitet, dass al-Abdulmohsen bei den Sicherheitsbehörden durch alle Raster gefallen war.

Die beiden Polizeibeamten, die den Todesfahrer am Tag nach der Tat als Erste vernommen hatten, berichteten von einem Beschuldigten, der seine eigenen Anliegen in den Vordergrund gestellt und zum Tatgeschehen geschwiegen habe. Er habe auf ihn sehr gefasst und höflich gewirkt, sagte einer der beiden Beamten.

Es sei für den damals 50-Jährigen sehr wichtig gewesen, über seine Erfahrungen mit Behörden, der Polizei und Gerichten zu berichten, von denen er sich nicht ernst genommen gefühlt habe. Dabei habe er auch Tränen in den Augen gehabt. Über die Tat auf dem Weihnachtsmarkt habe der Mann aus Saudi-Arabien nicht reden wollen.

Beamter: Motiv der Tat für den Täter nicht nachvollziehbar

Der zweite Beamte, der bei der ersten Vernehmung dabei gewesen war, sagte: «Mein Eindruck war, dass er zumindest nicht logisch erklären konnte, was ihn zu der Tat bewegt hat.» Was er berichtet habe, habe auf ihn nicht nachvollziehbar gewirkt, so der Beamte.

«Ich persönlich hatte den Eindruck, es ging ihm mehr um sein eigenes Wohl.» Er habe gesagt, er habe nicht geschlafen und nichts gegessen und sei bei der Festnahme unsanft behandelt worden.

Nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg war el-Abdulmohsen mit einem mehr als zwei Tonnen schweren und 340 PS starken Mietwagen etwa 350 Meter weit mit bis zu 48 Kilometern pro Stunde über den Weihnachtsmarkt gerast. Bei den Todesopfern handelte es sich um einen Neunjährigen und fünf Frauen. Al-Abdulmohsen hat die Tat zugegeben.

Anschlagsprozess bis März mit 180 Nebenklägern

In dem Prozess sind Verhandlungstage bis Mitte März angesetzt, pro Woche wird zwei- bis dreimal verhandelt. Etwa 180 Betroffene des Anschlags sind als Nebenkläger im Verfahren dabei, wenn auch die meisten zu den Verhandlungstagen nicht im Saal sind. Der Zuschauerraum war auch am Montag wieder gut gefüllt.

Um das Verfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen, war mit Zustimmung des Angeklagten beschlossen worden, dass Zeugen des Anschlags nicht vor Gericht aussagen müssen. Vielmehr sollen ihre Aussagen, die sie bei der Polizei gemacht haben, entweder verlesen werden oder im sogenannten Selbstleseverfahren in den Prozess eingeführt werden.

Ein Nebenklagevertreter äusserte seine Bedenken, dem Angeklagten und seinen stundenlangen Äusserungen werde so mehr Raum gegeben als den Opfern. Es war deutlich geworden, dass kaum Betroffene im Saal aussagen wollen.

Der Vorsitzende Richter Dirk Sternberg betonte, er wolle auf die Ausgewogenheit achten. Die Nebenklagevertreter sollten Zeugen benennen, die öffentlich aussagen möchten, diese würden auch geladen. Zudem sollten auch Aussagen verlesen werden, um das Erlebte und die Sicht der Betroffenen deutlich zu machen.

Angeklagter im Hungerstreik

Unterdessen verweigert der Angeklagte seit etwa einer Woche die Nahrung. Sternberg sprach ihn auf seine Verhandlungsfähigkeit an und bot ihm auch eine ärztliche Untersuchung an. Der Angeklagte hält sich für verhandlungsfähig. Er betonte, er suche mit dem Hungerstreik mediale Aufmerksamkeit und kämpfe «für Gerechtigkeit».

Wiederholt nach seinen Beweggründen für die Todesfahrt gefragt, verwies der Angeklagte darauf, von den Behörden nicht ernst genommen worden zu sein. Er sprach von Verzweiflung und sagte: «Das war nicht die Wahl, die ich machen sollte».

Kommentare

User #5923 (nicht angemeldet)

Aber er ist Traumatisiert somit Unzurechnugsfähig also unschuldig alles andere wäre ja etwas gaanz neues im allerbesten DE das es jemals gab 🤷‍♂️

User #5023 (nicht angemeldet)

Hat der Massenmörder die Aufmerksamkeit verdient? Ich denke nicht oder ist jemand anderer Ansicht?

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