Der Führer der kurdischen Arbeiterpartei PKK ist wegen zahlreicher schwerwiegender Verbrechen verurteilt. Mit einer Beschwerde ist er gescheitert.
«Die Isolierung Öcalans ist inakzeptabel und muss schnellstmöglich aufgehoben werden», sagte die HDP-Co-Vorsitzende.
«Die Isolierung Öcalans ist inakzeptabel und muss schnellstmöglich aufgehoben werden», sagte die HDP-Co-Vorsitzende. - dpa
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Das Wichtigste in Kürze

  • PKK-Führer Abdullah Öcalan behauptet, im Gefängnis misshandelt worden zu sein.
  • Mit dieser Beschwerde fällt er allerdings vor Gericht durch.

Der inhaftierte PKK-Führer Abdullah Öcalan ist mit einer Beschwerde gegen angebliche Misshandlungen im Gefängnis gescheitert. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wies seinen Antrag am Donnerstag als unzulässig zurück (Beschwerdenummer 12261/10).

Der Führer der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK sitzt wegen Hochverrats, Mordes und Bildung einer terroristischen Vereinigung seit 1999 auf der Gefängnisinsel Imrali in der Türkei in Haft. Vor dem EGMR hatte er geltend gemacht, dass er 2008 bei einer Durchsuchung seiner Zelle von Wärtern misshandelt worden sei.

Strassburg sieht keine Anhaltspunkte

Die Strassburger Richter sahen dafür jedoch keine Anhaltspunkte. Öcalan sei am Tag der Durchsuchung und danach untersucht worden, die Ärzte hätten keinerlei Verletzungen oder psychische Belastung festgestellt, hiess es. Öcalan selbst habe die nun vorgebrachten Vorwürfe vor den Ärzten gar nicht erwähnt. Auch bei einem Besuch des Anti-Folter-Komitees des Europarats sei davon keine Rede gewesen. Daher habe die Türkei nicht gegen das Folter-Verbot der Europäischen Menschenrechtskonvention verstossen.

Als die Misshandlungsvorwürfe im Herbst 2008 publik wurden, waren Zehntausende Kurden in der Türkei aus Protest auf die Strasse gegangen.

Die Türkei macht Öcalan für den Untergrundkrieg verantwortlich, den die PKK gegen den türkischen Staat führt. Der heute 69-Jährige wurde 1999 zum Tode verurteilt. Die Strafe wurde jedoch später in lebenslange Haft umgewandelt. Das Verfahren gegen Öcalan hatte der EGMR 2005 als unfair bezeichnet und die Türkei zu einer Entschädigungszahlung von 120 000 Euro verurteilt.

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