Pfadfinder: Sicherungsverwahrung nach Kindesmissbrauch

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    Deutschland,

    Über mehr als acht Jahre soll ein ehemaliger Betreuer vier junge Pfadfinder im Alter von sieben bis vierzehn Jahren missbraucht haben. Ein Gericht hält ihn in 124 Fällen für schuldig.

    Im Prozess gegen einen ehemaligen Leiter der Pfadfinder wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern ist ein Urteil gefallen. Foto: Patrick Seeger/dpa
    Im Prozess gegen einen ehemaligen Leiter der Pfadfinder wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern ist ein Urteil gefallen. Foto: Patrick Seeger/dpa - dpa-infocom GmbH

    Das Wichtigste in Kürze

    • Wegen hundertfachen sexuellen Kindesmissbrauchs ist ein ehemaliger Betreuer von Pfadfindern zu acht Jahren Gefängnis verurteilt worden.

    Zudem ordnete das Landgericht Freiburg am Mittwoch anschliessende Sicherungsverwahrung an. An zwei der vier Opfer soll der 42-Jährige zudem insgesamt 18 000 Euro Schmerzensgeld bezahlen. Der ehemalige Leiter einer evangelischen Pfadfindergruppe in Staufen bei Freiburg hatte sich nach Überzeugung des Gerichts von Januar 2010 bis August 2018 an vier Jungen vergangen. Diese waren zum Zeitpunkt der Taten sieben bis vierzehn Jahre alt.

    Der frühere Mitarbeiter der evangelischen Kirche habe die Taten vor Gericht unter Ausschluss der Öffentlichkeit gestanden, sagte der Vorsitzende Richter. Er habe sich des Kindesmissbrauchs in 124 Fällen schuldig gemacht. Da von ihm eine Gefahr für die Allgemeinheit ausgehe, sei Sicherungsverwahrung angeordnet worden.

    Von 1999 bis 2011 war der Kirchenmitarbeiter der Anklage zufolge mit drei Jahren Unterbrechung Gruppenleiter der evangelischen Pfadfindergruppe in Staufen. Dort habe er zwei der Opfer kennengelernt. Zu den beiden anderen Jungen habe er Kontakt über Freizeitaktivitäten sowie auf einem Campingplatz gehabt. Die Polizei hatte den 42 Jahre alten Deutschen Ende Februar 2019 festgenommen. Er sitzt seither in Untersuchungshaft.

    Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die am Prozess Beteiligten können Revision einlegen (Az.: 15 KLs 160 Js 6850/19 - AK 2/19).

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