Pelicot erhebt schwere Vorwürfe im Berufungsprozess

Keystone-SDA
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Frankreich,

Im Berufungsprozess zum Missbrauchsfall Pelicot reagierte die feministische Ikone empört, während der Angeklagte seine Schuld leugnet.

Gisèle Pelicot
Gisèle Pelicot rief in einem Brief andere Missbrauchsopfer dazu auf, ihr Schweigen zu brechen. (Archivbild) - ap

Im Berufungsprozess zum Missbrauchsfall Gisèle Pelicot hat die zu einer feministischen Ikone gewordene Französin empört auf die Aussage des Angeklagten reagiert. Der Mann zeigt sich vor Gericht weiterhin keiner Schuld bewusst.

«Sie kommen durch die Tür, wann habe ich Ihnen meine Zustimmung gegeben? Sie vergewaltigen mich, zwei Stunden sind eine lange Zeit, ich schäme mich für Sie», sagte sie im Zeugenstand, wie die Zeitung «Midi Libre» aus dem Gericht im südfranzösischen Nîmes berichtete.

Das Gericht nahm vom Ex-Mann angefertigte Videoaufnahmen in Augenschein, auf denen das Tatgeschehen zu sehen ist. Etliche der im Gericht Anwesenden wandten währenddessen den Blick ab.

Angeklagter bestreitet Vergewaltigung

Zuvor hatte der 44-jährige Angeklagte erneut den Vorwurf der Vergewaltigung abgestritten, weil Pelicots Ex-Mann behauptet habe, seine Frau stelle sich nur schlafend, und es handele sich um ein Spiel. Er habe keine Gewalt angewendet.

In dem aufsehenerregenden Fall waren Ende vergangenen Jahres 50 Männern zumeist wegen Vergewaltigung zu Haftstrafen zwischen 3 und 15 Jahren verurteilt worden. Gisèle Pelicots Ex-Mann Dominique hatte vor Gericht gestanden, seine damalige Frau fast zehn Jahre lang immer wieder mit Medikamenten betäubt, missbraucht und von Fremden vergewaltigen lassen zu haben. Er erhielt die Höchststrafe von 20 Jahren Haft.

Zunächst wollten 17 der Verurteilten in Berufung gehen, nur der zu neun Jahren Haft verurteilte 44-Jährige hielt daran fest. In dem Berufungsprozess werden am Donnerstag die Plädoyers und das Urteil erwartet.

Kommentare

User #8043 (nicht angemeldet)

In dem kuschelland schweiz hätte es viel viel tiefere strafen gegeben. Und wäre der prozess im kanton solothurn, gäbe es nur freispüche und haft entschädigungen. Ähm, in basel das selbe.

User #4991 (nicht angemeldet)

Da hoffe ich mal aus den 9 Jahren wird etwas zweistelliges

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