Frankreichs Abgeordnete haben sich für härtere Strafen gegen sexuelle Gewalt entschieden. Neuerdings sollen sexistische Belästigungen auf der Strasse unter Strafe stehen. Verjährungsfristen sollen um zehn Jahre auf 30 verlängert werden.
Pariser Abgeordnete haben sich heute für härtere Strafen gegen sexuelle Gewalt ausgesprochen. Unter anderem soll ein Straftatbestand zur sexistischen Beleidigung auf der Strasse eingeführt werden.
Pariser Abgeordnete haben sich heute für härtere Strafen gegen sexuelle Gewalt ausgesprochen. Unter anderem soll ein Straftatbestand zur sexistischen Beleidigung auf der Strasse eingeführt werden. - Keystone
Ad

Das Wichtigste in Kürze

  • Die französische Nationalversammlung hat sich für härtere Strafen gegen sexuelle Gewalt ausgesprochen.
  • Künftig sollen sexistische Beleidigungen auf der Strasse mit mindestens 90 Euro bestraft werden.
  • Die Verjährungsfristen für sexuelle Gewalt an Minderjährigen sollen auf 30 Jahre verlängert werden.

Die französische Nationalversammlung hat sich hinter eine Gesetzesverschärfung gegen sexuelle Gewalt und Sexismus gestellt. Die Abgeordneten stimmten in der Nacht zum Donnerstag in erster Lesung mehrheitlich für den Entwurf, der auch vor dem Hintergrund der #MeToo-Debatte diskutiert wurde und nun vom Senat beraten werden muss.

Mit dem Gesetz sollen sexistische Belästigungen auf der Strasse künftig bestraft werden: Es schafft dazu ein neues Bussgeld von mindestens 90 Euro für «sexistische Beleidigung». Zudem soll sexueller Missbrauch von Unter-15-Jährigen durch Erwachsene leichter als Vergewaltigung gewertet werden können.

Sex mit Unter-15-Jährigen keine Vergewaltigung

Anders als ursprünglich angekündigt sieht der Text aber nicht vor, dass Sex von Erwachsenen mit Unter-15-Jährigen automatisch als Vergewaltigung gewertet wird. Dagegen hatte es verfassungsrechtliche Bedenken gegeben. Dass die Regierung hier zurückruderte, sorgte aber für heftige Kritik von Frauen- und Kinderrechtlern. Sex von Erwachsenen mit Unter-15-Jährigen ist in Frankreich immer strafbar. Wenn dies ohne Gewalt, Zwang, Drohung oder Überrumpelung passiert, ist die Strafe aber geringer als bei einer Vergewaltigung.

Das Gesetz soll ausserdem die Verjährungsfristen für sexuelle Gewalt an Minderjährigen verlängern. Opfer sollen 30 statt 20 Jahre nach ihrer Volljährigkeit Zeit haben, um die Tat anzuzeigen.

Ad
Ad