Der österreichische Rechnungshof hat die COFAG geprüft – und findet ein vernichtendes Urteil. Die COFAG solle am besten aufgelöst werden.
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Mitarbeiter sitzen in einem Bürogebäude (Symbolbild) - dpa/AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Die COFAG ist für die Abwicklung der Covid-19-Hilfen in Österreich zuständig.
  • Der Rechnungshof hat die Institution unter die Lupe genommen.
  • Er rät dem Finanzministerium nun, die COFAG aufzulösen.
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Über die Covid-19 Finanzagentur der Bundes (COFAG) laufen in Österreich die Coronahilfen für Unternehmen. In einem heute veröffentlichten Bericht lässt der Rechnungshof kein gutes Haar am Institut.

Der Rechnungshof kritisiert, dass das Institut geschaffen wurde, ohne die Entscheidungsfindung im Finanzministerium nachvollziehbar zu dokumentieren. Alternativen seien ebenfalls nicht abgewogen worden, heisst es in einer Mitteilung des Rechnungshofs.

COFAG war auf externe Expertise angewiesen

Die Prüferinnen und Prüfer können schon die Gründung der Institution nicht nachvollziehen, berichtet etwa die österreichische Nachrichtenagentur «APA». Es hätte bereits vorhandene Strukturen gegeben, auf die das Finanzministerium hätte zurückgreifen können.

Vielmehr war das Institut auf externe Expertise angewiesen, über die eine solche Institution normalerweise selbst verfügt. So arbeiteten im Juni 2021 über 200 Angestellte für die COFAG. Nur rund 16 Mitarbeitende waren bei der Finanzagentur selbst beschäftigt.

Bis Mitte 2021 kostete das dem Rechnungshof zufolge 21 Millionen Euro, bis Ende Jahr waren es schon 36 Millionen Euro.

Empfehlung: COFAG auflösen

Weiter kritisiert der Rechnungshof Verflechtungen der COFAG mit der ABBAG, der Abbaubeteiligungsgesellschaft des Bundes). So sei etwa einer der COFAG-Geschäftsführer gleichzeitig Leiter der ABBAG.

Auch dass für Aufsichtsratssitzungen ein externer Protokollführer beauftragt wurde, wird kritisch beurteilt. Dieser alleine kostete zwischen April und September 2020 rund 125'000 Euro.

Und das ist bei weitem nicht das Ende der Kritik: Mehrauszahlungen in Höhe von 117 Millionen Euro, beträchtliches Überforderungspotenzial, Auszahlungen ohne Schadensnachweis.

Das vernichtende Urteil: «Der Rechnungshof empfiehlt dem Finanzministerium [...], die Gesellschaft nach Abschluss der Aufgaben aufzulösen».

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