Österreich blockiert Asyl-Rückweisungen

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    Österreich lehnt die Rückweisung von Asylbewerbern an der Grenze ab, ein Plan der Union und SPD.

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    Polizeibeamte bei der Kontrolle des Verkehrs aus Richtung Österreich am Grenzübergang. (Symbolbild) - Keystone

    Österreich erteilt den Plänen der Koalitionssondierer von Union und SPD zur Rückweisung von Asylbewerbern an der Grenze eine Absage. Österreich werde solche Personen nicht annehmen, teilte das Innenministerium in Wien der Deutschen Presse-Agentur mit.

    Die Spitzen von Union und SPD hatten sich zuvor auf einen gemeinsamen Kurs in der Migrationspolitik verständigt. Bei den auszuweitenden Kontrollen an den Landgrenzen sollen künftig auch Menschen zurückgewiesen werden, die ein Asylgesuch stellen – allerdings nur in Abstimmung mit dem jeweiligen Nachbarstaat.

    Befehl an österreichische Polizei: Rückweisungen nicht akzeptieren

    Aus der Sicht Österreichs dürfen Menschen, die einen Asylantrag stellen, jedoch nach geltendem EU-Recht nicht formlos an der Grenze abgewiesen werden. «Das Innenministerium hat deshalb die betroffenen Landespolizeidirektionen angewiesen, unionsrechtswidrige Einreiseverweigerungen seitens der deutschen Behörden nicht zu akzeptieren und über Wahrnehmungen unverzüglich Bericht zu erstatten», hiess es.

    Die neue österreichische Koalitionsregierung aus konservativer ÖVP, sozialdemokratischer SPÖ und liberalen Neos plant selbst restriktive Massnahmen in den Bereichen Asyl und Migration. So soll etwa der Familiennachzug von schutzberechtigten Menschen vorübergehend gestoppt werden. Union und SPD planen einen ähnlichen Schritt, der Angehörige von Geflüchteten mit eingeschränktem Schutzstatus betreffen würde.

    Wien behält sich EU-Notfallklausel vor

    Die Regierung in Wien behält sich auch vor, im Falle zunehmender Asylanträge die EU-Notfallklausel auszulösen und gar keine neuen Anträge mehr anzunehmen.

    Kommentare

    User #4068 (nicht angemeldet)

    Völkerrechtlich darf kein Asylsuchender an der Grenze daran gehindert werden, ein Asylgesuch zu stellen und einzureisen.; jeder hat das Anrecht auf ein Asylverfahren.

    User #4939 (nicht angemeldet)

    Für keinen Einzigen ist die Schweiz das Erstland.

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