Im österreichischen Steyr schubste ein Bademeister einen jungen Badegast vom Zehn-Meter-Turm. Nun droht ihm die Entlassung und eine Anzeige.
Hier stösst der Bademeister den Badegast vom 10-Meter-Turm. - Twitter /@guenstig_kochen

Das Wichtigste in Kürze

  • In Steyr (Ö) wurde ein junger Mann vom Bademeister vom Sprungturm geschubst.
  • Ein Video der irritierenden Tat kursiert derzeit im Netz.
  • Dem Bademeister droht nun eine Anzeige.
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In der österreichischen Stadt Steyr kam es kürzlich zu einem kuriosen Zwischenfall. Ein Video zeigt, wie ein Bademeister einen jungen Mann unfreiwillig vom Zehn-Meter-Turm befördert.

Zuerst wurde der Fall von der Stadt gemäss der «Kronen Zeitung» heruntergespielt. Das Video, welches nun im Internet kursiert, sorgt jetzt aber für Klarheit. Der Badegast versucht, sich am Geländer festzuhalten.

Aus bisher ungeklärten Gründen drückt der Bademeister ihm den Fuss in den Rücken und zwingt ihn damit, zum Sprung anzusetzen. Auf dem Weg ins Wasser kann er sich noch die Nase zuhalten.

Mann wurde aufgefordert Sprungturm zu verlassen

Gemäss Medienberichten wollte der Bademeister den Sprungturm schliessen, um die Schwimmbahnen zu öffnen. Er habe den Gast mehrmals dazu aufgefordert, den Bereich zu verlassen.

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In einer österreichischen Badi kam es zu einem irritierenden Zwischenfall. (Symboldbild)
Bademeister
Die Bademeisterinnen und Bademeister werden nicht ernst genommen. (Symbolbild)
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Dabei schubste ein Bademeister einen jungen Mann vom Zehn-Meter-Turm.

Weil der junge Mann trotzdem oben blieb, stieg der Bademeister zu ihm auf den Sprungturm. Anschliessend kam es dann zum Vorfall. Dabei sei niemand verletzt worden.

Wurden Sie auch schon einmal ins Wasser geschubst?

Gegenüber der österreichischen Zeitung meinte ein Sprecher der Stadt, dass der Bademeister mittlerweile in die Ferien geschickt wurde. Wie es danach weitergeht, werde man jetzt untersuchen. Das Opfer habe sich bisher noch nicht gemeldet.

Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Steyr äusserte sich ebenfalls zum Vorfall: «Wir haben Ermittlungen wegen Nötigung aufgenommen.» Dem Bademeister droht eine Anklage und im Falle einer Verurteilung sogar eine Haftstrafe von bis zu einem Jahr.

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