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Organspendeskandal: Millionen-Entschädigung für Arzt

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Deutschland,

Ein ehemaliger Chrirurg an der Göttinger Uniklinik musste fast ein ganzes Jahr in U-Haft verbringen, bis er freigesprochen wurde. Gegen die Entschädigungszahlung wehrte sich das Land Niedersachsen. Nun fiel die Entscheidung beim Oberlandesgericht.

Der angeklagte Arzt (l.) Ende August 2013 im Prozess mit seinem Verteidiger Steffen Stern. Foto: picture alliance/dpa/Archiv
Der angeklagte Arzt (l.) Ende August 2013 im Prozess mit seinem Verteidiger Steffen Stern. Foto: picture alliance/dpa/Archiv - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Verfahren um eine Entschädigung für den im Göttinger Organspendeskandal freigesprochenen Arzt ist das Land Niedersachsen dazu verurteilt worden, dem Mediziner rund 1,2 Millionen Euro zu zahlen.

Das teilte eine Sprecherin des Oberlandesgerichts (OLG) Braunschweig mit. Das Land hatte sich in dem Berufungsprozess am OLG gegen die Entschädigungszahlung an den Mediziner gewehrt. Das Oberlandesgericht bestätigte nun im Wesentlichen das Urteil des Landgerichts Braunschweig, das dem Arzt im vergangenen Jahr eine Entschädigung von rund 1,2 Millionen Euro zugesprochen hatte. (Az.: 11 U 149/19)

2015 war der frühere Chirurg an der Göttinger Uniklinik in einem bundesweit aufsehenerregenden Prozess vom Vorwurf des elffachen versuchten Totschlags und der dreifachen Körperverletzung mit Todesfolge freigesprochen worden. Zuvor hatte der heute 53-Jährige fast das komplette Jahr 2013 in Untersuchungshaft verbracht und wurde nach Zahlung einer Kaution von 500.000 Euro entlassen.

Seine Forderung nach der Millionen-Entschädigung begründete er nicht nur mit der U-Haft und Zinsschäden durch die Kaution von 500.000 Euro. Es ging ihm vor allem um ein verpasstes Gehalt von 50.000 US-Dollar pro Monat in Jordanien, wo er eine neue Stelle antreten wollte. Dieser Posten machte nach Angaben des Oberlandesgerichts mit circa 1,1 Millionen Euro den grössten Teil der Klage aus.

Die Revision hat der Senat nicht zugelassen. Das Land kann innerhalb von vier Wochen Nichtzulassungsbeschwerde einlegen. Die Generalstaatsanwaltschaft Braunschweig kündigte an, die Urteilsgründe sorgfältig zu prüfen und dann zu entscheiden, ob eine solche Beschwerde eingelegt werden soll.

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