Der Europäische Gerichtshof entschied, dass Online-Händler nicht per Telefon oder E-Mail erreichbar sein müssen. Kontaktieren muss man sie jedoch können.
Amazon Chengdu
Amazon und Chengdu tun sich für die Entstehung eines Innovationszentrums zusammen. - dpa
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Das Wichtigste in Kürze

  • Online-Händler müssen für Kunden nicht per Telefon erreichbar sein.
  • Dieser Entscheid kam vom Europäischen Gerichtshof.

Online-Händler wie der US-Riese Amazon müssen für Verbraucher nicht unbedingt per Telefon erreichbar sein. Das urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Mittwoch in Luxemburg. Sie müssen allerdings ein Kommunikationsmittel bereitstellen, über das sie schnell kontaktierbar sind und effizient kommunizieren können.

Hintergrund des Falls war eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegen Amazon in Deutschland. Die Verbraucherschützer bemängelten, dass der Händler nicht ausreichend über Erreichbarkeiten per Telefon informiert habe. Eine Fax-Nummer werde gar nicht angegeben.

Kein Telefonanschluss oder E-Mail-Konto nötig

Die obersten Richter in der Europäischen Union erklärten nun: Unternehmen seien nicht verpflichtet, einen Telefonanschluss oder ein E-Mail-Konto neu einzurichten. Firmen könnten auch andere Wege nutzen, etwa elektronische Kontaktformulare, Internet-Chats oder ein Rückrufsystem. Die Informationen dazu müssten Kunden aber klar und verständlich zugänglich gemacht werden.

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