Oberverwaltungsgericht bestätigt Verbot von Hells-Angels-Gruppe in NRW

AFP
AFP

Deutschland,

Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster hat das Verbot des Rockervereins Hells Angels MC Concrete City bestätigt.

Justitia
Justitia - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Gruppierung Hells Angels MC Concrete City wurde 2017 verboten.

Dieses sei rechtmässig, teilte das Gericht am Freitag mit. Das Urteil erging demnach bereits am Montag. Das Land Nordrhein-Westfalen hatte die Hells-Angels-Gruppierung am 22. September 2017 verboten.

Das Innenministerium stützte sich beim Verbot darauf, dass die Tätigkeit des Vereins den Strafgesetzen zuwiderlaufe. Diese Einschätzung bestätigte das für die Klage des Vereins zuständige OVG. Der Senat habe dabei insbesondere auf die Beteiligung der Mitglieder des Vereins an zwei Massenschlägereien in Erkrath-Hochdahl im Jahr 2016 abgestellt.

Die Klage war jedoch erfolgreich, soweit die Verbotsverfügung auch die Teilorganisation Clan 81 Germany des verbotenen Vereins umfasst. Der Senat habe die für die Bewertung als Teilorganisation erforderliche Einbindung des Clan 81 Germany in den Verein Hells Angels MC Concrete City «nicht feststellen» können, hiess es. Die Clan-81-Germany-Gruppierung war ebenfalls 2017 verboten worden.

Die Revision wurde nicht zugelassen. Dagegen ist Beschwerde möglich, über die das Bundesverwaltungsgericht entscheiden müsste.

Kommentare

Weiterlesen

Frauen EM
169 Interaktionen
Nach Island-Sieg
Souvenirs
18 Interaktionen
Seepferdli, Fleisch

MEHR IN NEWS

baar
1 Interaktionen
Oberägeri ZG
Kantonspolizei St. Gallen
Wer hat sie gesehen?
Nach Giftpilz-Zmittag

MEHR AUS DEUTSCHLAND

Lola Weippert
«Ja, trage keinen BH»
In Frankfurt