Hartz IV

    Obergrenzen für Immobilien bei Hartz IV verfassungskonform

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    Deutschland,

    Wie viel Eigentum darf man besitzen, wenn man staatliche Leistungen in Anspruch nimmt? Das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe hat dazu nun eine Entscheidung gefasst.

    Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
    Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. - Sebastian Gollnow/dpa

    Das Wichtigste in Kürze

    • Vorgaben für Hartz-IV-Empfänger zur maximalen Grösse von Wohneigentum sind nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts mit dem Grundgesetz vereinbar.

    Mittel der Allgemeinheit zur Hilfe bedürftiger Mitglieder sollten nur in Fällen aktueller Bedürftigkeit in Anspruch genommen werden, teilte das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe mit. Das heisst konkret: Wenn zum Beispiel eine Familie ein Haus oder eine grössere Wohnung besitzt und die Kinder ausziehen, sinkt die Quadratmeterzahl, die für den Bezug staatlicher Leistungen als angemessen gilt.

    Den Betroffenen würden keine Leistungen verwehrt, die sie zur Existenzsicherung benötigten, entschieden die Richterinnen und Richter. «Denn sie verfügen über Wohneigentum, das sie einsetzen und damit ihren Bedarf selbst sichern können.» (Az. 1 BvL 12/20)

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