Nachtragshaushalt: Union scheitert mit Eilantrag

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Deutschland,

Das Bundesverfassungsgericht weist die Klage der Unionsfraktion gegen den zweiten Nachtragshaushalt 2021 ab. Karlsruhe will die Fragen jedoch in einem Hauptsacheverfahren im Detail prüfen.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. - Uli Deck/dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Zur Bekämpfung der Corona-Krise gedachte Gelder im Bundeshaushalt dürfen nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zunächst weiter zugunsten des Klimaschutzes verwendet werden.

Das höchste deutsche Gericht folgte einem Eilantrag der Union im Bundestag nicht, die Übertragung der Kreditermächtigung in Höhe von 60 Milliarden Euro im Nachtragshaushalt 2021 zu stoppen. Es wird die Fragen aber in einem Hauptsacheverfahren im Detail prüfen, wie es in Karlsruhe mitteilte. (Az. 2 BvF 1/22)

Zur Begründung hiess es, die Folgen einer einstweiligen Anordnung wären zu schwer gewesen, sollte sich später im Hauptsacheverfahren herausstellen, dass die Änderungen doch verfassungskonform sind. Als Beispiel nannte der Zweite Senat, dass die sogenannte EEG-Umlage dann womöglich nicht mehr aus den umgeschichteten Mitteln finanziert werden könnte, was mit einer Strompreiserhöhung und Mehrbelastungen für Verbraucher und Unternehmen verbunden wäre.

Die Union im Bundestag findet, dass mit den Haushaltsänderungen die Schuldenbremse umgangen werde. Fraktionschef Friedrich Merz (CDU) hatte bei der Vorstellung der Klage betont, diese richte sich nicht gegen ausreichende Mittel zur Bewältigung der Klimakrise. Die Union wende sich ausschliesslich gegen eine haushälterische Massnahme.

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