Ein gebürtiger Iraker hat in Schweden mehrfach öffentlich Ausgaben des Korans angezündet. Nun stehe seine Ausweisung bevor, ein Zusammenhang sei jedoch unklar.
Salwan Momika Koran Schweden
Der Mann soll wiederholt öffentlich Koranausgaben angezündet haben. (Archivbild) - keystone

Ein für mehrere Koranverbrennungen verantwortlicher gebürtiger Iraker soll Medienberichten zufolge aus Schweden ausgewiesen werden. Ihm werde keine verlängerte Aufenthaltserlaubnis gewährt, berichtete der Fernsehsender TV4 am Donnerstag unter Berufung auf Angaben der Einwanderungsbehörde Migrationsverket.

Die Behörde teilte dem Sender demnach mit, dass er ausgewiesen werden solle, jedoch noch eine befristete Aufenthaltserlaubnis bis Mitte April 2024 erhalte.

Der Behördenbeschluss ist den Angaben zufolge mit einem fünfjährigen Rückkehrverbot für den aus dem Irak stammenden Mann verbunden. Er selbst sagte unter anderem der Nachrichtenagentur TT und dem Rundfunksender SVT, er werde den Beschluss anfechten und das Land nicht verlassen.

Massive Reaktionen auf Koranverbrennungen

In den vergangenen Monaten waren immer wieder Exemplare des Korans bei öffentlichen Kundgebungen in Schweden angezündet oder anderweitig geschändet worden. Für die meisten der Vorfälle war der islamkritische Iraker verantwortlich.

Die Aktionen hatten auch im Ausland zu wütenden Reaktionen unter Muslimen geführt, Schweden hatte all das heftigen diplomatischen Ärger eingebrockt. Die schwedische Polizei hatte mehrmals Ermittlungen gegen den Mann wegen möglicher Volksverhetzung aufgenommen.

Pakistan Schweden brennende Flagge
Unter anderem in Pakistan war es zu heftigen Reaktionen auf Koranverbrennungen in Schweden gekommen. (Archivbild) - keystone

Der genaue Grund für die Ausweisung blieb am Donnerstag unklar. Nach Informationen des Rundfunksenders SVT wurde der Mann von der Behörde im Sommer zu Bildern aus dem Irak befragt, auf denen er unter anderem mit Waffen in militärischem Umfeld zu sehen sein soll.

Der Mann war im April 2021 nach Schweden eingewandert und erhielt damals eine dreijährige Aufenthaltserlaubnis. Er soll bei der Beantragung der Aufenthaltserlaubnis nach Angaben eines Behördensprechers falsche Angaben zu seinem Schutzbedarf gemacht haben.

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