Nach Haftbefehl gegen Putin: Russland fahndet nach IStGH-Richterin
Nach weiteren Verantwortlichen für Putins Haftbefehl setzt Russland nun auch die IStGH-Richterin Tomoko Akane auf die Fahndungsliste.

Das Wichtigste in Kürze
- Russland setzt die Richterin Tomoko Akane auf die Fahndungsliste.
- Sie war Teil des Teams, dass den Haftbefehl gegen Wladimir Putin aussprach.
Als Reaktion auf den Haftbefehl gegen Präsident Wladimir Putin hat Russland die Richterin Tomoko Akane auf seine Fahndungsliste gesetzt. Sie ist Teil des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH).
Das berichteten russische Staatsmedien am Donnerstag unter Berufung auf die aktuelle Fahndungsliste des Innenministeriums. Gegen welches russische Strafgesetz Akane konkret verstossen haben soll, wurde nicht bekanntgegeben. Die Richterin gehörte zum IStGH-Team, das im März 2023 einen Haftbefehl gegen Putin erlassen hatte. Gemeinsam mit der russischen Kinderbeauftragten Maria Lwowa-Belowa steht er unter Verdacht wegen mutmasslicher Kriegsverbrechen in der Ukraine.
Wurden ukrainische Kinder verschleppt?
Die Haftbefehle stehen im Zusammenhang mit der mutmasslichen Verschleppung von Minderjährigen aus von Russland besetzten ukrainischen Gebieten. Moskau spricht seinerseits von Evakuierungen. Russland unterliegt nicht der IStGH-Jurisdiktion und bezeichnete die Haftbefehle als «unbedeutend».

Einen weiteren IStGH-Richter, Salvatore Aytala, hat Moskau wegen der Anklage schon im Mai auf die Fahndungsliste gesetzt. Auch der Chefankläger des Gerichts, Karim Khan, ist seither auf der Liste verzeichnet.
Freiheitsstrafe von bis zu zwölf Jahren möglich
Die russischen Behörden werfen ihnen vor, «wissentlich eine unschuldige Person» angeklagt zu haben. Ausserdem legen sie ihnen einen «Angriff auf einen Vertreter einer ausländischen Regierung» zur Last. Grund hierfür sei die Erschwerung von internationalen Beziehungen.
Gegen einen weiteren Richter, Sergio Gerardo Ugalde Godinez, wird nach Angaben russischer Behörden derzeit noch ermittelt. Nach russischem Gesetz droht den in Abwesenheit Angeklagten bei einer Verurteilung eine Freiheitsstrafe von bis zu zwölf Jahren. Vom IStGH im niederländischen Den Haag gab es zunächst keine Reaktion.