Nach dem erneuten Böller-Verbot zu Silvester bekommt die pyrotechnische Industrie ähnliche Hilfen wie im Vorjahr.
Spektakel am Himmel
Spektakel am Himmel - AFP/Archiv
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Das Wichtigste in Kürze

  • Sonderregelung für Hersteller, Importeure und Grosshändler.

Es werde eine Sonderregelung für Unternehmen geschaffen, die vom Verkaufsverbot betroffen sind, teilte das Bundeswirtschaftsministerium am Donnerstag mit. Dies sei bei den Beratungen von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) mit den Ministerpräsidenten am vergangenen Dienstag so beschlossen worden.

Demnach können Unternehmen, die im Vergleich zum Dezember 2019 einen Umsatzeinbruch von mindestens 80 Prozent erlitten haben, in den Monaten Dezember diesen Jahres bis März 2022 Lager- und Transportkosten geltend machen. Für die Zeit von März diesen Jahres bis Dezember können sie ausserdem ebenfalls Hilfen beantragen. Die Sonderregelung richte sich an Hersteller, Importeure und Grosshändler von Feuerwerk. Sie gilt nicht für den Einzelhandel.

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