In einem Prozess um ein an Weihnachten tot in einer Mülltonne gefundenes Baby hat das Landgericht Regensburg die Mutter am Freitag wegen fahrlässiger Tötung zu drei Jahren Haft verurteilt.
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Justitia - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Landgericht Regensburg sieht Mordvorwurf nicht als erwiesen an.
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Wie eine Gerichtssprecherin in der bayerischen Stadt mitteilte, sahen die Richter den Anklagevorwurf des Mordes nicht als erwiesen an. Es sei nicht auszuschliessen, dass die 25-Jährige ihr Neugeborenes nach der Geburt irrtümlich für tot gehalten habe.

Seine Einschätzung stützte das Gericht demnach auf die Aussagen von zwei als Sachverständige geladenen Gynäkologinnen, die dies für möglich hielten. Der gleichlautenden Aussage der Angeklagten, die ausgesagt hatte, ihr Kind für tot gehalten zu haben, massen sie wegen Zweifeln an deren Glaubwürdigkeit keine Bedeutung bei.

Aus Mangel an der für eine Verurteilung erforderlichen Sicherheit liessen die Richter den Mordvorwurf fallen. Sie sprachen die Frau laut Sprecherin stattdessen der fahrlässigen Tötung schuldig, weil sie vor der Geburt zu Hause keine Vorkehrungen getroffen und keine Hilfe gesucht hatte. Dadurch habe sie die Fehleinschätzung zu verantworten, ihr Kind irrtümlich für tot gehalten zu haben.

Eine Nachbarin hatte das tote Kind am ersten Weihnachtstag 2020 in einem Abfallbehälter des Regensburger Hauses entdeckt, in dem die Mutter wohnte. Die Frau wurde danach in einem Krankenhaus ausfindig gemacht. Sie hatte das Mädchen laut Anklage allein zu Hause zur Welt gebracht und anschliessend in die Mülltonne gelegt. Laut Obduktionsbericht hatte das Kind bei der Geburt noch gelebt.

Mit seinem Urteil entsprach das Gericht tendenziell der Forderung der Verteidigung, die eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung angestrebt, aber eine Bewährungsstrafe verlangt hatte. Auch die Anklage war nach dem erst am Montag begonnenen Prozess zumindest vom Vorwurf des Mordes abgerückt. Stattdessen forderte die Staatsanwaltschaft eine Verurteilung wegen Totschlags.

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